Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4 | |
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im Hause sei. – Kriminalkommissar Wannowski: Er sei einige Tage nach Auffindung der Leichenteile mit einer großen Anzahl Beamten im Hause Ackerstraße 130 gewesen, um bei sämtlichen Bewohnern Haussuchung zu halten. Als er in die Liebetruthsche Wohnung kam, sei Berger sehr ruhig gewesen. Einige Tage darauf habe er Berger von dem Kriminalschutzmann Blume nach dem Polizeipräsidium holen lassen. Berger sei auffallend blaß und erregt gewesen. Er habe ihm die kleine Gertrud Hübsch, die Berger mehrfach auf der Straße mit der ermordeten Lucie beobachtet haben soll, gegenübergestellt. In diesem Augenblick sei Berger so erschrocken, daß er am ganzen Leibe gezittert habe und bald umgefallen wäre. – Der Verteidiger stellte den formellen Antrag, von der Vernehmung sämtlicher Polizeibeamten Abstand zu nehmen. Die Polizeibeamten seien Gehilfen der Staatsanwaltschaft, sie seien schon deshalb naturgemäß etwas voreingenommen. Außerdem sei jeder Polizeibeamte in das Ergebnis seiner Recherche gewissermaßen verliebt; er sei daher naturgemäß von der Richtigkeit dieses Ergebnisses überzeugt. – Der Vorsitzende verkündete nach kurzer Beratung des Gerichtshofes: Der Gerichtshof hat beschlossen, den Antrag des Verteidigers abzulehnen; die Polizeibeamten haben selbstverständlich die Verpflichtung, sich streng an die Tatsachen zu halten. – Kriminalschutzmann Ogotzek: Als er in die Wohnung der Liebetruth kam, habe er Berger gefragt, ob er da wohne. Nein, ich wohne nicht hier, ich wohne in der Bergstraße, erwiderte Berger. Bei diesen Worten holte er eine polizeiliche Anmeldung aus der Tasche. Er (Zeuge) habe darauf in der angeblichen Wohnung des Berger nachgefragt, dort kannte man Berger überhaupt nicht. – Der folgende Zeuge war Kriminalkommissar Wehn: Als der Rumpf aufgefunden wurde, habe der Vater des ermordeten Kindes, Zigarrenmacher Friedrich Berlin, sofort gesagt, der Rumpf ist der meiner Tochter Lucie, ich erkenne ihn ganz besonders an dem roten
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 51. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_4_(1911).djvu/55&oldid=- (Version vom 31.7.2018)