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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 5 (1912).djvu/122

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

Er werde bei seinen Vernehmungen in einer Weise behandelt, daß er die Empfindung habe, er befinde sich in einer Räuberhöhle. Wenn sich das bewahrheitet, dann hat sich Kriminalkommissar Böning einer Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht. – Staatsanw. Becker: Gegen die Ladung der Gefangenaufseher habe ich nichts einzuwenden. Dagegen muß ich der Ladung des Kriminalkommissars v. Manteuffel widersprechen. Es steht zunächst nicht fest, ob im Oldenburger Kasino gepokert wurde, als der Angeklagte dort Kellner war, und andererseits kann man doch wohl Pokern auf verschiedene Weise spielen. Die Beurteilung, ob Pokern ein Glücksspiel sei, kann man doch auch dem Gerichtshof überlassen. – Vert. R.A. Dr. Sprenger: Minister Ruhstrat hat selbst zugegeben, daß er in den letzten Jahren im Oldenburger Kasino gepokert hat; es ist danach anzunehmen, daß dies auch geschehen ist, als der Angeklagte dort Kellner war. Aber gerade der Umstand, daß Pokern auf verschiedene Art gespielt werden kann, macht es notwendig, daß ein Sachverständiger befragt wird, ob Pokern mit dem Spiel „Lustige Sieben“ verwechselt werden kann. Im übrigen hat die Strafkammer zu Oldenburg in dem Prozeß Schweynert entschieden: Pokern ist kein Glücksspiel. – Vert. R.-A. Dr. Jonas: Ich erachte die Abhörung eines Sachverständigen für um so notwendiger, da nicht anzunehmen ist, daß die Herren Geschworenen den Unterschied zwischen Pokern und „Lustige Sieben“ kennen. Ich will noch bemerken, daß Kriminalkommissar v. Manteuffel anerkannt der erste Sachverständige auf dem Gebiete des Spielwesens ist. – Im weiteren Verlauf der Verhandlung verzichteten die Verteidiger auf die Ladung der Bremer Kellner. – Nach sehr langer Beratung des Gerichtshofes verkündete der Vorsitzende: Der Gerichtshof hat beschlossen, die Gefangenaufseher zu laden, dagegen den Antrag auf Ladung des Kriminalkommissars v. Manteuffel abzulehnen. Der Angeklagte hat sowohl in der Strafkammerverhandlung in Oldenburg,

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 118. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/122&oldid=- (Version vom 5.7.2024)