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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 5 (1912).djvu/132

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

Ministers ein Manko enthalten? – Zeuge: Das will ich nicht sagen. Ich halte es aber für zweifellos, daß die Aussage des Ministers nicht ganz vollständig war. – Vert.: Sie geben also zu, daß der Minister sich eines Verschweigens schuldig gemacht hat? – Zeuge: Das kann ich mit Bestimmtheit nicht sagen. – Staatsanw. Dr. Becker: Ich bin der Meinung, daß dies nicht zur Sache gehört. Es handelt sich doch nicht um ein Verfahren gegen Minister Ruhstrat, sondern lediglich darum, ob der Angeklagte einen Meineid geleistet hat. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Der Minister Ruhstrat ist ein Hauptbelastungszeuge, und deshalb ist die Stellung dieser Frage für die Glaubwürdigkeit des Ministers von größter Bedeutung. – Der Staatsanwalt fragte weiter den Zeugen Becker, ob der Angeklagte bei der vorigen Verhandlung verwirrt gewesen ist. – Zeuge: Ob er verwirrt gewesen ist, weiß ich nicht, aber die ganze Art der Verhandlung war so, daß jemand verwirrt werden konnte. Es war ein so fortwährendes Hin und Her, daß es mir als praktischem Juristen oft schwer war, der Verhandlung zu folgen. – R.-A. Dr. Sprenger: Erinnern Sie sich der Erklärung des Dr. Herz, daß der Angeklagte befangen sei, weil drei der Richter sich auch am Glücksspiel beteiligt haben? Waren Sie nicht überrascht, daß sogar der damals amtierende Staatsanwalt Dr. Fimmen einer der Spieler war? – Zeuge: Allerdings. – Zeuge R.-A. Dr. Johanns-Delmenhorst hat zwar im Zivilkasino in Oldenburg verkehrt, aber nicht gesehen, daß Minister Ruhstrat „Lustige Sieben“ gespielt hatte. Er habe auch nicht von anderen Herren etwas davon gehört. – Vert. Dr. Jonas: Wurde in diesen Kreisen viel und hoch gespielt? – Zeuge: Ja. – Vors.: Wenn es vorgekommen wäre, daß Minister Ruhstrat in Ihren Kreisen gespielt hätte, wäre das bekannt geworden? – Zeuge: Ja, das wäre aufgefallen, denn der Minister ist für uns eine Respektsperson. – R.-A. Dr. Sprenger: Wurde auch bis zum Morgen gespielt? – Zeuge: Ja, das kam vor.

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 128. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/132&oldid=- (Version vom 11.7.2024)