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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 5 (1912).djvu/135

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

im Kasino Skat, bisweilen, im Anschluß daran, Poker gespielt. „Lustige Sieben“ habe er niemals gespielt, es sei ihm auch nicht bekannt, daß der Minister „Lustige Sieben“ gespielt habe. – Auf Befragen des Vert. R.-A. Dr. Sprenger äußerte der Zeuge: Er habe wohl gehört, daß Assessor Hellwarth ein Spielgenosse des Ministers gewesen und Spielschulden halber ausgewandert sei, aus eigener Wissenschaft könne er aber hierüber nichts bekunden. – Regierungs- Assessor Dr. Menzler: Er habe mehrfach im Oldenburger Zivilkasino „Lustige Sieben“ gespielt. Der Minister Ruhstrat habe, seines Wissens nach, niemals mitgespielt. Eines Abends, an Kaisers Geburtstag, sei in einer Nische „Lustige Sieben“ gespielt worden. Minister Ruhstrat habe an der Nische gestanden und zugesehen. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Wissen Sie genau, daß Minister Ruhstrat sich an dem Spiel der „Lustigen Sieben“ nicht beteiligt hat? – Zeuge: Jawohl. – Vert.: Ist es möglich, daß der Minister nach Ihrem Weggange an dem Spiel teilgenommen hat? – Zeuge: Was nach meinem Weggange geschehen ist, kann ich selbstverständlich nicht wissen, ich glaube aber, daß ich bis zum Schluß des Spielens in der Nische geblieben bin. – Staatsanwalt: Wurde während des Spielens „Lustige Sieben“ ein Plakat aufgelegt, auf dem das Spiel auf- gezeichnet war? – Zeuge: Jawohl. – Staatsanwalt: Welche Größe hatte das Plakat ungefähr? – Zeuge: Es war von der Größe eines sogenannten Sauerbrunnen-Plakats. – Rechsanwatlt Lewe (Oldenburg) machte ähnliche Bekundungen wie der Vorzeuge. – Der folgende Zeuge war Staatsanwalt Dr. Fimmen (Oldenburg). Dieser hatte in dem Prozeß Schweynert die Anklage vertreten. Er bekundete auf Befragen des Vorsitzenden: Er habe als Referendar nach Examenskneipen und auch sonst im Oldenburger Zivilkasino oftmals „Lustige Sieben“ gespielt. Minister Ruhstrat habe niemals mitgespielt. Der Minister, der damals Oberstaatsanwalt war, habe in Referendarkreisen überhaupt nicht verkehrt.

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 131. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/135&oldid=- (Version vom 11.7.2024)