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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 5 (1912).djvu/140

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

war. – Vert. R.-A. Dr. Jonas: Herr Staatsanwalt, haben Sie in dem Prozeß Schweynert die Anklage nur vertreten, oder waren Sie Dezernent? – Zeuge: Ich war Dezernent und habe die Sache Schweynert ganz selbständig geleitet. – Vert.: Herr Staatsanwalt, ich muß nun eine Frage an Sie stellen und Ihnen anheimgeben, auf Grund des § 53 der Prozeßordnung die Genehmigung Ihrer vorgesetzten Behörde einzuholen. Ich frage Sie: Haben Sie über das Verfahren wider Schweynert Ihrer vorgesetzten Behörde oder sonst einer höheren Instanz Mitteilung gemacht? – Zeuge: Es ist bereits der Vorwurf in der Presse erhoben worden, ich wäre vom Herrn Minister Ruhstrat beeinflußt worden. Ich erkläre, daß ich niemandem eine Mitteilung gemacht und auch von niemandem beeinflußt worden bin. – Vert.: Sie haben auch gegen Biermann das Verfahren geleitet. Haben Sie in diesem Verfahren eine Anweisung erhalten, etwa Biermann verhaften zu lassen, oder haben Sie mit jemandem darüber gesprochen? – Zeuge: Ich habe auch im Verfahren wider Biermann ohne jede Beeinflussung vollständig selbständig gehandelt, und auch selbständig den Entschluß gefaßt, den Angeklagten Biermann in Haft zu nehmen. – Staatsanwalt Becker: Ich muß doch bitten, den Gerichtshof nicht mit Fragen zu belästigen, die mit der gegenwärtigen Sache absolut nichts zu tun haben. – Vert. R.-A. Dr. Jonas: Ich muß gegen die Äußerung des Herrn Staatsanwalts, daß ich den Gerichtshof mit Fragen belästige, ganz entschieden protestieren. Wenn ich eine Frage stelle, so erfülle ich nur meine Pflicht als Verteidiger. Ich stehe der Sache ebenso objektiv gegenüber, wie die Herren Geschworenen. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Herr Staatsanwalt Fimmen, Sie sagten vorhin, Sie haben den Angeklagten, als Sie ihn im Schweynertprozeß sahen, wieder erkannt. Fühlten Sie sich nicht dadurch befangen? – Zeuge: Das kann ich nicht sagen. – Oberamtsrichter Dr. Carstens: Er habe, als er noch Staatsanwalt in Oldenburg war, im Kasino einmal gepokert und

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 136. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/140&oldid=- (Version vom 11.7.2024)