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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 5 (1912).djvu/150

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

daß Sie dies dem Hansen doch erzählt haben? – Herzmann: Die Möglichkeit will ich zugeben. (Große Bewegung im Zuhörerraum.) – Vors.: Weshalb haben Sie das nicht vorher erklärt? Wissen Sie, in welcher Gefahr Sie standen? Danken Sie Gott, daß Sie noch rechtzeitig die Möglichkeit zugegeben haben. – Auf eingehendes Befragen des Verteidigers gab Zeuge Hansen schließlich zu: er habe vielleicht, als er bei dem Untersuchungsrichter in Oldenburg vernommen wurde, unbeabsichtigt zugunsten des Angeklagten etwas übertrieben. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Wir sahen uns genötigt, nachzuforschen, ob vielleicht Zeuge Hansen unbeabsichtigt eine Übertreibung zugunsten des Angeklagten begangen hat, denn wir hatten die Empfindung, daß wir wieder vor der Erhebung einer neuen Meineidsanklage stehen. – Vors.: Ich konnte nicht wissen, daß Zeuge Hansen seine sehr bestimmte Aussage schließlich abschwächen wird. Hätte ich das geahnt, dann würde ich selbstverständlich nicht die Bemerkung gemacht haben: Herzmann kann Gott danken, daß er noch rechtzeitig die Möglichkeit eines Irrtums zugegeben hat. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Die Verteidigung ist entfernt, die Leitung der Verhandlung zu kritisieren. Ich erlaube mir aber im Namen der Verteidigung an den Herrn Vorsitzenden die Bitte zu richten, frühere Aussagen den Zeugen nur in dringendsten Fällen vorzuhalten. Laut Strafprozeßordnung soll Zeugen ihre früheren Aussagen nur vorgehalten werden, wenn dies zur Unterstützung des Gedächtnisses oder zur Aufklärung eines Widerspruches notwendig ist. Ich halte es gerade in dieser Verhandlung für bedenklich, den Zeugen ihre früheren Aussagen ohne zwingenden Grund vorzuhalten, da wohl in keinem Prozeß die Zeugen der Verteidigung so eingeschüchtert sind wie in diesem. Der Umstand, daß über den Zeugen Herzmann das Damoklesschwert der Verhaftung geschwebt, hat, wie wir uns in der Pause überzeugt haben, auf die Zeugen der Verteidigung wie ein

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 146. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/150&oldid=- (Version vom 14.7.2024)