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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 5 (1912).djvu/155

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

Sie haben Ihren Freunden gegenüber zugegeben, daß Sie noch bis in die letzte Zeit Poker gespielt haben, geben Sie nun zu, daß Sie in Ihrer Zeugenaussage in dem Prozeß Ries-Biermann eine Tatsache unterdrückt haben? – Zeuge: (Sehr erregt.) Ich bin leider nicht in der Lage, mich gegen diese Beleidigungen zu schützen. – Vert.: Ich muß mich ganz entschieden dagegen verwahren, daß ich den Minister beleidigt habe. Ich bin der Meinung, der Herr Zeuge müßte so viel Jurist sein, daß ihm bekannt sein müßte, ich stelle die Fragen nicht aus persönlicher Ranküne oder gehässigen Beweggründen, sondern weil ich es für meine Pflicht als Verteidiger im Interesse des Angeklagten halte. Ich muß also auf Beantwortung der Frage bestehen. – Minister Ruhstrat: Ich habe in dem Prozeß Ries-Biermann gesagt: Ich habe seit Anfang der 1890er Jahre nicht mehr „Lustige Sieben“ gespielt. Ich hatte gar keine Veranlassung, die Zeit anzugeben, seit welcher ich nicht mehr gepokert oder gemauschelt habe. Es ist durch gerichtliche Entscheidung festgestellt, daß ich mich einer Verletzung meiner Eidespflicht niemals schuldig gemacht habe. – Vert. R.-A. Dr. Herz: Sie müssen doch aber Bedenken gehabt haben, ob Ihre Aussagen korrekt waren, sonst hätten Sie wohl nicht durch Ihren Rechtsbeistand, Herrn Rechtsanwalt Dr. Wisser, in einer öffentlichen Gerichtssitzung erklären lassen, daß sie seit 12–14 Jahren nicht mehr hasardiert haben? – Zeuge: Als in dem Prozeß gegen einen Austräger des „Oldenburger Residenzboten“, namens Kruse, der wegen Beleidigung meiner Person angeklagt war, das berüchtigte Protokoll zur Verlesung kam. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger (erregt aufspringend): Herr Vorsitzender, ich beantrage, den Zeugen zur Ordnung zu rufen und eventuell deshalb einen Gerichtsbeschluß herbeizuführen. Ich kann mir unmöglich eine solche Beleidigung gefallen lassen. Mir persönlich ist es ja gleichgültig, aber da dies dem Angeklagten schaden könnte, so muß ich bitten, den Zeugen in die Schranken

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 151. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/155&oldid=- (Version vom 14.7.2024)