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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 6 (1912).djvu/131

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6

Jawohl. – Es wurde darauf Witwe Schmidt, Mutter der Hedwig Schmidt, als Zeugin vernommen: Ihre Tochter habe ihr von dem Vorgange beim Propst nichts erzählt. Franz Werner habe oftmals in ihrer Wohnung verkehrt, ein unanständiger Verkehr zwischen Werner und ihrer Tochter sei ausgeschlossen. Es sei auch unwahr, daß Werner in ihrer (der Zeugin) Wohnung Katharina Zimmermann so gejagt habe, daß ein mit Wasser gefüllter Eimer umgefallen sei. Ihre Tochter sei ein sehr folgsames, wahrheitsliebendes und sittenreines Mädchen. – R.-A. Roth (Worms): Er sei auf Ersuchen des Propstes am Abend des 17. Januar bei der Vernehmung des Franz Werner zugegen gewesen. Dem Knaben wurde sein schriftliches Geständnis, daß er mit den beiden Mädchen, Katharina Zimmermann und Hedwig Schmidt, unanständigen Verkehr gehabt habe, daß sie Vaterchens und Mutterchens und „Hochzeit“ gespielt haben, vorgehalten. Der Knabe sagte jedoch: „Ich habe unterschrieben, es ist aber nicht wahr.“ Der Herr Propst war darüber sehr aufgeregt und sagte zu Werner: Hast du das Schriftstück nicht freiwillig unterschrieben? Da versetzte Werner: Ja, nachdem Sie mich geschlagen haben. Ich habe dich doch aber bloß am Anfang geschlagen, versetzte der Herr Propst. Es ist aber nicht wahr, sagte Werner. Werner fiel im Laufe der weiteren Vernehmung in Ohnmacht; er (Zeuge) habe dies jedoch für eine Komödie gehalten, denn der Knabe habe sich sofort wieder erholt. – Oberstaatsanwalt: Wunderten Sie sich nicht, daß der Herr Propst die Sache bezüglich des unanständigen Verkehrs zwischen den Kindern so sehr tragisch nahm, so daß er Sie sogar als Rechtsbeflissenen hinzuzog? – Zeuge: Der Herr Propst sagte: er müsse die Sache sehr ernsthaft behandeln, da er von Frau Zimmermann verdächtigt worden sei. – Der folgende Zeuge, Kirchendiener Wiegand, war auch bei der Vernehmung des Franz Werner zugegen. Er schloß sich vollständig den Bekundungen des Vorzeugen an. – Auf

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 127. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_6_(1912).djvu/131&oldid=- (Version vom 31.7.2018)