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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 6 (1912).djvu/134

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6

den ganzen Vorgang, nachdem ihr mit euren Mitschülerinnen besprochen, vielleicht so zurecht gelegt? – Beide Mädchen verneinten das. – Oberstaatsanwalt: Ich ermahne euch nochmals, euch zu prüfen, ob ihr die Wahrheit gesagt habt. Solltet ihr gelogen haben, dann ist es eure Pflicht, das jetzt zu sagen. Noch ist es Zeit. Ich wiederhole, es wäre geradezu furchtbar, wenn ihr den Herrn Dompropst wahrheitswidrig belasten und ihn unglücklich machen würdet. Es ist jetzt noch Zeit, habt ihr gelogen? – Beide Mädchen erklärten, daß sie die volle Wahrheit gesagt haben. – Angekl.: Haben die Mädchen sich über die Sache mit anderen Mädchen unterhalten? – Die Mädchen verneinten das. – Oberstaatsanwalt: Das ist doch aber sehr natürlich. Habt ihr wirklich mit den anderen Mädchen nicht über die Sache gesprochen? – Die Mädchen gaben schließlich zu, einige Male mit anderen Mädchen über die Vorgänge gesprochen zu haben. Auf nochmaliges eingehendes Befragen blieben beide Mädchen dabei, die volle Wahrheit gesagt zu haben. – Tünchermeister Scheerer: Nach dem Vorfall habe der Vater Werner öfters die Familie Zimmermann besucht. – Einige Schülerinnen bekundeten: Katharina Zimmermann habe ihnen erzählt, daß der Propst sie geküßt habe. Der Propst habe am Montag mittag, den 17. Januar, die Katharina Zimmermann aufgefordert, einen Augenblick zu ihm ins Zimmer zu kommen. Katharina sei aber nur einen Augenblick bei dem Herrn Propst im Zimmer gewesen. – Frau Beyer: Zimmermann habe ihm einmal geklagt, daß seine Tochter Katharina sich so sehr herumtreibe und abends nicht nach Hause komme. – Schuhmachermeister Zimmermann bezeichnete das als unwahr, er habe zu Frau Beyer nur gesagt, die Katharina sei ein großer Wildfang. – Kaufmann Bielefeld: Als die „Wormser Volkszeitung“ zum ersten Male den Fall Malzi in die Öffentlichkeit gezogen hatte, sagte er zu Zimmermann: Sie sollten sich schämen, solch öffentlichen Skandal zu machen.

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 130. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_6_(1912).djvu/134&oldid=- (Version vom 31.7.2018)