Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6 | |
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Manteuffel werde abgelehnt, weil als wahr unterstellt werde, daß der Angeklagte in gutem Glauben gewesen, die in dem Beweisantrage erwähnte Anfrage sei erfolgt. – Kaufmann Gaibler bekundete darauf als Zeuge: Ich habe sehr viel geschäftlich und auch gesellschaftlich im Hause Wolff Wertheim verkehrt und dabei den Angeklagten Grafen Metternich kennen gelernt. Es ist ausgeschlossen, daß der Graf etwa wie ein Reisemarschall oder wie eine Art Bedienter von Frau Wertheim behandelt worden ist; im Gegenteil, der Graf war völlig gleichberechtigt mit den übrigen Gästen. Ich war empört, als ich die Aussage der Frau Wertheim in der vorigen Verhandlung las. Ich halte Frau Wertheim für total krank, hysterisch oder sonst noch was. Sie hat die unglaublichsten Dinge unternommen, mich sogar des Nachts telephonisch angerufen und zu ihr bestellt. Bei dieser Gelegenheit äußerte Frau Wertheim einmal: „Ich will, daß mein Mann zugrunde geht; sein Geschäft soll meinetwegen auch zugrunde gehen.“ – R.-A. Dr. Alsberg: Es ist bisher noch nicht recht aufgeklärt, warum die Familie Wertheim s. Z. so auffallend plötzlich die Beziehungen zu dem Grafen Metternich abgebrochen hat. Es wird von der Verteidigung folgendes hierzu geltend gemacht: Herr Wollf Wertheim hat die Beziehungen zu dem Grafen Metternich nur deshalb abgebrochen, weil er erkannt hat, daß es in seinen finanziellen Verhältnissen zu Ende ging. Er hat schließlich eingesehen, daß er einen vermögenden Schwiegersohn haben müsse und er sich nicht mehr den Luxus eines gräflichen Schwiegersohnes leisten könne. Tatsächlich soll der Nachfolger des Grafen M. auch ein sehr vermögender Herr gewesen sein. (Zum Zeugen:) Ist Ihnen über diesen Punkt etwas Näheres bekannt? – Vors.: Ich lasse diese Frage nicht zu. – R.-A. Dr. Alsberg: Ich halte es für sehr wichtig, zu erfahren, daß nicht der Angeklagte, sondern die finanziellen Verhältnisse Wolff Wertheims die eigentliche Ursache zu dem Abbruch der Beziehungen gebildet hatten.
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 190. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_6_(1912).djvu/194&oldid=- (Version vom 21.7.2024)