Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6 | |
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was aktenmäßig feststeht, brauchen wir keine Zeugenvernehmung. – Zeugin Gustke: Ich habe in verschiedenen Schreiben an Rechtsanwalt Dr. Jaffé meine Adresse: „Aquarium St. Petersburg“ angegeben und ihm geschrieben, daß ich vernommen werden möchte, da man gegen mich allerlei vorgebracht habe. – R.-A. Dr. Jaffé: Es ist doch unglaublich, daß der Herr Staatsanwalt dieser Dame mehr glaubt, als der Verteidigung. Das ist so ungeheuerlich, daß ich es unter meiner Würde halte, dem Staatsanwalt auch nur noch ein Wort zu erwidern. Kann denn ein Staatsanwalt verlangen, daß wir ihm die Belastungszeugen heranschaffen? Schafft denn der Staatsanwalt jemals der Verteidigung ihre Entlastungszeugen herbei? Hat denn in dem vorliegenden Fall die Staatsanwaltschaft in dieser Beziehung das Geringste getan, sie, die die objektivste Behörde sein will? Ich hatte gar keine Pflicht, dem Staatsanwalt die Adresse dieser Belastungszeugin anzuzeigen. – R.-A. Dr. Alsberg: Der Angriff des Herrn Staatsanwalts gegen den Kollegen Jaffé ist ungeheuerlich. Selbst wenn in tatsächlicher Beziehung die Vorwürfe richtig wären, so ist es nicht zu verstehen, wie der Staatsanwalt eine Inkorrektheit der Verteidigung darin sieht, daß sie nicht eine Belastungszeugin zur Stelle schafft, der der Angeklagte bereits in der Voruntersuchung einen glatten Meineid vorgeworfen hat. Ich habe es noch nicht erlebt, daß der Staatsanwalt dem Verteidiger einen Entlastungszeugen zur Stelle schafft, von dem der Staatsanwalt behauptet, daß der Zeuge bereit sei, einen Meineid zu leisten. In diesem Verfahren hat sich der Staatsanwalt sogar geweigert, den sehr wichtigen Zeugen, Hof- und Gerichtsadvokaten Mayer-Günter (Wien) zu laden. Im übrigen ist auch festzustellen, daß der Staatsanwalt eine durchaus unrichtige Darstellung des Sachverhalts gibt. Die Zeugin Gustke war während des vorigen Termins in Berlin. Nachdem der Termin vertagt war, wendete sie sich nicht an den Staatsanwalt, sondern an den Verteidiger,
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 205. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_6_(1912).djvu/209&oldid=- (Version vom 24.12.2022)