Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6 | |
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hätte die Zeugin sich unter diesem Namen auch nicht vernehmen lassen dürfen. Na, sie hat sich wohl nichts dabei gedacht. – Auf eine Frage des R.-A. Dr. Jaffé erklärte die Zeugin Gustke noch: Sie trete als Tänzerin in Varietés auf, sei vom 13. Mai bis 13. Juni in Riga, dann in Moskau und dann im „Aquarium“ in St. Petersburg engagiert gewesen, habe dort noch Kontrakt bis 1. Januar und sei direkt von Petersburg zum Termin hierher gekommen, – Die Beweisaufnahme kam darauf noch einmal auf den Anklage- fall zurück, in welchem der Angeklagte von der Firma Horch in Zwickau ein Automobil für 16 000 Mark entnommen hatte. Der Verkauf war in der hiesigen Filiale erfolgt, dessen Vorsteher als Zeuge angegeben hatte, daß er den Verkauf nach Anfrage in Zwickau auf Anweisung der Direktion unter Eigentumsvorbehalt abgeschlossen habe. – Direktor Jakob Holler von der Aktiengesellschaft Horch bestätigte als Zeuge die Angaben des Berliner Vertreters. Er habe, als die Anfrage wegen des Automobilverkaufs kam, bei dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats angefragt, wie man sich verhalten solle, und da man erwog, daß Graf Metternich einer durchaus noblen Familie angehöre, kam man zu dem Ergebnis, daß dem Verkaufe nichts im Wege stehe. Man konnte sich doch nicht denken, daß ein Mann dieses Standes jemand beschwindeln werde. Der Zeuge legte den Bestellschein vor, in welchem der Eigentumsvorbehalt enthalten war. – Der Angeklagte blieb dabei, daß ihm gesagt worden sei, es handle sich nur um eine Formsache. Der hiesige Vertreter der Firma habe ihm direkt gesagt: am 1. November Geld oder Wagen, das andere sei ihm egal! – Die Rechtsanwälte Dr. Alsberg und Dr. Jaffé suchten durch zahlreiche Fragen an den Zeugen darzulegen, daß der Abschluß des Geschäfts wohl auch dadurch erleichtert worden sei, daß erwogen wurde: es sei eine große Reklame für die Firma, wenn ein Graf Metternich einen Wagen der Firma fahre. Wenn ein Graf Metternich den
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 211. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_6_(1912).djvu/215&oldid=- (Version vom 25.12.2022)