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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7

geleitet hat, dürfte Ihnen klar geworden sein, denn daß Zilinski ein ganz entschiedener Judenfeind gewesen, hat die Verhandlung ergeben. Ich behaupte nun, daß niemand anders als der Angeklagte Behrendt den Mord begangen hat. Meine Herren! Jemand, der sich schuldlos fühlt, leugnet nicht selbst die gleichgültigsten Vorgänge ab. Für seine Schuld spricht weiter sein Verhalten nach dem Morde. Sie haben den Zeugen Hoffmann gehört, der doch jedenfalls einen vollständig glaubwürdigen Eindruck gemacht hat. Der Angeklagte war zunächst derjenige, der am lautesten schrie, die Juden waren die Mörder. Als aber Hoffmann erzählte: das Auge des Ermordeten wird photographiert werden und dadurch wird es gelingen die Person des Mörders festzustellen, da erschrak der Angeklagte ganz auffällig, begann zu zittern und wurde ganz bleich. Wenn wir nun auch keinen Zeugen haben, der die Mordtat mit angesehen, so haben wir doch einen stummen Zeugen, das ist der Leichnam des unglücklichen Cybulla selbst. Eine solche Operation, wie sie an dem Ermordeten vorgenommen, kann doch nur ein geübter Fleischer vollführt haben. Ich behaupte, viel eher kann ein Fleischer als ein Arzt eine solche Operation vollführen. Sanitätsrat Dr. Merner hat bekundet, daß er eine solche kunstfertige Sezierung noch niemals gesehen habe. Der Angeklagte war aber ein sehr geschickter Fleischer, der sich selbst rühmte und es auch durch die Tat bewies, daß er imstande war, innerhalb einer Stunde drei Ferkel, wie er sich ausdrückte, abzuschlachten. Der Angeklagte scheute sich selbst nicht, einer Frau, die seine Kunstfertigkeit rühmte, zu sagen: ich wäre sogar imstande, ihre Kinder mit derselben Schnelligkeit abzuschlachten. Ich erinnere Sie an den Ausspruch des Angeklagten, der ein Messer zeigte und sagte: „Mit diesem Messer kann ich einen Menschen von oben bis unten aufschlitzen und sein Blut wie Wasser trinken, eine solche Natur habe ich.“ Ich erinnere Sie ferner, daß, als ihm gesagt

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 118. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/122&oldid=- (Version vom 9.4.2023)