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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 8

beantragte die sofortige Haftentlassung. Der Untersuchungsrichter willigte in die Haftentlassung gegen eine Sicherheitsleistung von 15000 Mark. Da der Gardeoberst eine solch’ hohe Summe nicht sofort beschaffen konnte, zahlte Direktor Mahn sogleich die verlangten 15000 Mark. Die Staatsanwaltschaft erhob gegen den russischen Gardeoberst v. Basilewitsch Anklage wegen Taschendiebstahls. Am 17. März 1879 hatte sich der Gardeoberst vor der dritten Kriminaldeputation des Berliner Stadtgerichts, die in einem kleinen düsteren Parterresaale, Molkenmarkt 3 tagte, zu verantworten. Den Gerichtshof bildeten Stadtgerichtsrat Ebers (Vorsitzender), Stadtgerichtsrat Bertram und Gerichtsassessor Dr. Nickel (Beisitzende). Die Anklage vertrat Staatsanwalt Baschdorf. Die Verteidigung führte Justizrat Primker. – Obwohl Generalarzt Dr. v. Lauer und Botschaftsrat v. Arapoff ihr Leumundszeugnis wiederholten und die anderen Zeugen sehr unsicher waren, führte Staatsanwalt Baschdorf zur Schuldfrage aus: Der Angeklagte nehme eine hohe soziale Stellung ein; er sei ein bisher höchst achtbarer Mann und besitze ein großes Vermögen. Ja, man gehe wohl nicht zu weit, wenn man die Jahresrevenuen des Angeklagten auf 60000 Mark berechne. Not oder augenblickliche Geldverlegenheit können den Angeklagten also nicht zu der ihm zur Last gelegten Tat veranlaßt haben. Nur selten komme allerdings ein Diebstahl vor, dessen Motive ein unlösbares psychologisches Rätsel bilden. Trotz alledem sei der Richter genötigt, wenn ein solcher Fall zu seiner Kenntnis komme, den Täter zur Strafe zu ziehen. Der Staatsanwalt erläuterte alsdann in eingehender Weise nochmals den Tatbestand der Anklage, woraus unzweifelhaft die Schuld des Angeklagten hervorgehe. Er beantrage deshalb, den Angeklagten zu vier Monaten Gefängnis und einem Jahre Ehrverlust zu verurteilen. (Bewegung im Zuhörerraum.) – Verteidiger, Justizrat Primker: Der positive Beweis für die Schuld des Angeklagten sei in keiner Weise erbracht.

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 8. Hermann Barsdorf, Berlin 1913, Seite 47. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_8_(1913).djvu/51&oldid=- (Version vom 1.5.2023)