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Hugo Friedländer: Kulturhistorische Kriminal-Prozesse der letzten vierzig Jahre, Band 1

zahle. Die weitere Untersuchung ergab jedoch keinerlei Anhaltspunkte für die Schuld der Inhaftierten. Abraham konnte sein Alibi nachweisen. Außerdem wurde festgestellt, daß Abraham sich die Verletzung des Fingers bei einem Sturz zugezogen hatte. Das bei Joseph vorgefundene Blut wurde zu dem Gerichtschemiker Dr. Carl Bischoff nach Berlin gesandt. Dieser stellte fest, daß das Blut Ochsenblut war. Joseph konnte auch nachweisen, daß er einige Tage vor dem Morde ein junges Rind hatte schlachten lassen. Joseph und Abraham wurden nach einigen Wochen aus der Untersuchungshaft entlassen.

Dagegen machte sich Fleischermeister Behrend durch Redensarten und verschiedene andere Dinge verdächtig. Der vom Minister des Innern und dem Justizminister nach Skurcz entsandte damalige Kriminalkommissar Höft (Berlin) schritt schließlich zur Verhaftung des Behrend. Letzterer wurde beschuldigt, den Knaben ermordet zu haben, um den Mord den Juden in die Schuhe zu schieben und dadurch eine Judenhetze in die Wege zu leiten.

Behrend hatte sich im April 1885 vor dem Schwurgericht Danzig wegen Mordes zu verantworten. Der Vater des Ermordeten bekundete, sein Sohn habe nicht einen Pfennig Geld bei sich gehabt; wenn der Mörder den Knaben habe berauben wollen, dann könne er es höchstens auf das neue Hemd, das er seinem Sohne einige Tage vorher für zwei Mark gekauft hatte, abgesehen haben. Es wurde außerdem festgestellt, daß ein Mord aus Rache ausgeschlossen

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Hugo Friedländer: Kulturhistorische Kriminal-Prozesse der letzten vierzig Jahre, Band 1. Continent, Berlin 1908, Seite 56. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Kulturhistorische_Kriminal-Prozesse-Band_1_(1908).djvu/56&oldid=- (Version vom 1.8.2018)