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Hugo Friedländer: Kulturhistorische Kriminal-Prozesse der letzten vierzig Jahre, Band 1

Die Anklage vertrat Staatsanwalt Dr. Unger, die Verteidigung führten die Rechtsanwälte Dr. Coßmann und Dr. Ballien. Diese rieten den Angeklagten, von ihrer prozessualen Befugnis, ihre Aussage zu verweigern, Gebrauch zu machen.

Die mehrere Tage währende Verhandlung entrollte ein schauderhaftes Bild von den Sittenzuständen in gewissen Kreisen Berlins. Ganz besonders wurde das skandalöse Treiben der Zuhälter und Dirnen der breiten Oeffentlichkeit vor Augen geführt. Zwischen den beiden Ehegatten, die, wie erwähnt, beide die Ehescheidungsklage angestrengt hatten, herrschte eine große Gereiztheit. Sie leugneten wohl beide das ihnen zur Last gelegte Verbrechen, sie beschuldigten sich aber gegenseitig aller möglichen Schandtaten. Heinze beteuerte: er habe stets fleißig gearbeitet, seine Frau sei schuld, daß er Zuhälter geworden sei. Die Gattin dagegen behauptete: Er habe schuld, daß sie noch immer ihrem schimpflichen Gewerbe nachgehen müsse, er habe sie durch heftige Schläge dazu gezwungen.

Eines Tages erschien ein Zuhälter in elegantester Toilette als Zeuge. Bei seinem Eintritt in den Gerichtssaal entledigte er sich mit einer gewissen Vornehmheit seines feinen Sommerüberziehers und streifte seine Glacéhandschuhe von den Fingern. Beides überreichte er nebst seinem feinen Zylinderhut, ganz nach Art eines Grandseigneurs, dem Gerichtsdiener. Alsdann trat er vor den Richtertisch. Nach abgelegtem Zeugnis, das für Frau Heinze nicht besonders schmeichelhaft ausfiel, rief letztere schnippisch:

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Hugo Friedländer: Kulturhistorische Kriminal-Prozesse der letzten vierzig Jahre, Band 1. Continent, Berlin 1908, Seite 75. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Kulturhistorische_Kriminal-Prozesse-Band_1_(1908).djvu/75&oldid=- (Version vom 1.8.2018)