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u. Chor-Ordnung u. Brüder-Gemein-Verfaßung nicht könten oder nicht wolten gehorsam seyn; u. daß man zu dem Ende durch Reverse, oder auf andere eben das besagende Weise, den Gemein-Orten die nöthige Vorsorge treulich zu erzeigen habe.

Wir können unsern lieben Geschwistern nicht verhalten, daß es uns nicht anders vorkommt, als wenn einer aufs Verderben u. den Ruin einer Gemeine losginge u. arbeitete, wenn er diesen so wichtigen Punct, davon wir in diesem Schreiben reden, entweder nicht wahrnimmt oder wol gar demselben zuwider ist. Wir haben ja schon mehr Exempel, daß ganze Gemein-Orte darüber zergangen sind, wenn sich Leute in denselben haben vest setzen können, die den Gemein- u. Chor-Ordnungen sich entzogen u. es hernach auf Verführung anderer anstellten. Vor einem solchen Unglück wolle doch Gott alle unsere lieben Orts-Gemeinen in Gnaden bewahren!

Wenn aber Leute in einem Gemein-Orte Häuser haben können u. dieses durchzusetzen im Stande sind, wenn

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: Gemein-Nachrichten 1765,1. , Herrnhut 1765, Seite 239. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:GN.A.109_Gemein-Nachrichten_1765,1.pdf/247&oldid=- (Version vom 25.2.2024)