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praeciseste zu richten u. nichts, was contraband u. verboten ist, weder selbst kommen zu laßen, noch aus ihren Landen an andere Orte zu versenden, wo dergleichen obrigkeitliche Verbote vorhanden sind. Es kan nicht nur durch dergleichen Handlungen denen Geschwistern, welchen so was vielleicht ihnen unwissend mitgegeben wird /: wie man dann sonst in der Welt dergleichen verbotene Waaren unter andere Sachen zu verstecken pfleget :/ viele Ungelegenheit, ja dem ganzen Brüder-Volke die größte Schmach u. Verletzung unsers guten Characters zugezogen werden; sondern wer dergleichen Dinge thut, versündiget sich gröblich an unserm HErrn, der Seinen Leuten den pünctlichsten Gehorsam gegen ihre Obrigkeit befohlen hat.


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: Gemein-Nachrichten 1765,1. , Herrnhut 1765, Seite 271. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:GN.A.109_Gemein-Nachrichten_1765,1.pdf/279&oldid=- (Version vom 14.3.2024)