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Karl Anton Schaab: Geschichte der Stadt Mainz. Band 3

Eberhard von Echzell seine Güter zu Gonsenheim, welche von der Mutter des Schultheißen Wolfram zu Frankfurt waren gekauft worden, dem Grafen Diether von Katzenelnbogen und empfing sie wieder von ihm zu Lehen[1]. Die mainzer Patrizier zum Jungen trugen im Jahre 1407 von den Wild- und Rheingrafen Kirburg wegen der Herrschaft Limburg 791/2 Morgen Acker, 7 Morgen Wiesen, 14 Unzen mainzer Pfennige, 14 Kappen und ein Mole, alles gelegen in dem Dorf zu Gonsenheim und dabei, zu Lehen. Diese Lehenstücke hatte Arnold zum Jungen seiner Frau zum Wittum verschrieben. Im Jahre 1437 empfing sie aber J. Jude (zum Stein) von dem rheingräflichen Hause in Lehen. Darüber muß er mit der Wittwe des Arnold zum Jungen Händel bekommen haben, die behauptete, jene Lehnstücke schon mit Arnold zum Jungen gemeinschaftlich besessen zu haben. Später erbot er sich, 23 Malter Korn an die Wittwe abzugeben, das Uebrige aber selbst zu beziehen. Die Wittwe antwortete: Die Mühle allernächst bei Gonsenheim nach Mainz zu, zwischen dem Dorf und einer Mühle, die Eberhard zum Dimerstein, einem Bürger zu Mainz gehöre, sei rheingräfliches Lehen und dem Arnold zum Jungen verliehen gewesen und Jude trage nicht diese, sondern eine andere Mühle in der gonsenheimer Gemarke von der Abtei Fuld zu Lehen. Im Jahre 1460 besaß ein von Holdmund zu Worms einen Theil dieses Lehens und im Jahre 1483 wurde ein von Dienheim mit dem Lehen belehnt, welches die Voreltern von Jude und Holdmund besessen hatten. Noch im Jahre 1702 erhielt ein von Dienheim einen rheingräflichen Konsens, auf seine


  1. Wenk hess. Landesgesch. Urk.-Buch. XXII.
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Karl Anton Schaab: Geschichte der Stadt Mainz. Band 3. Mainz 1847, Seite 197. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_der_Stadt_Mainz_3_197.jpg&oldid=- (Version vom 9.10.2016)