Seite:Geschichte des Dresdner Christmarkts.pdf/10

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

1670, wo die Dresdner Buchbinder ihren Handwerksgenossen aus Pirna den Besuch des hiesigen Weihnachtsmarktes nicht mehr gestatten wollten, weil derselbe ein Wochenmarkt sei und der 10. Artikel ihres unterm 9. September 1564 konfirmierten Innungsgesetzes ausdrücklich besage: die hiesigen Buchbinder „sollen auch von frembden Buchführern und Hausirern zwischen den Jahr Märckten in der Stadt Gerichte mit öffentlichen Feylhaben unbedrängt bleiben“[1]. Die Pirnaer Buchbinder wollten sich ihr Recht nicht kürzen lassen und stützten sich dabei auf einen zwischen den Stadtobrigkeiten von Dresden und Pirna in ersterem Orte am 7. Juni 1520 abgeschlossenen Rezeß, nach welchem es den Buchbindern beider Städte gestattet sein sollte, die Wochenmärkte derselben gegenseitig zu besuchen. Ein neuer Rezeß vom 22. Februar 1565, ebenfalls in Dresden abgeschlossen, bestätigte den „gemeinen Krämern, Küchlern und Buchbindern“ beider Städte diese Freiheiten. Von den Pirnaer Buchbindern wurde darauf hin der Dresdner Wochenmarkt zuweilen, der Strietzelmontag dagegen meist regelmäßig besucht, bis ihnen dies letztere 1654 auf Drängen der Dresdner Handwerksgenossen vom hiesigen Rate auf so lange verboten ward, bis sie ihr Recht auf die Vergünstigung, nach Dresden zu Wochenmärkten und zum Strietzelmontag kommen zu dürfen, nachgewiesen hätten[2]. Dies thaten sie freilich nicht, sondern erschienen hier ruhig weiter[3]. Deshalb wurden 1670 die Dresdner Buchbinder beim Rate abermals vorstellig, doch entschied unsere Stadtbehörde nach nochmaliger Prüfung der Angelegenheit unterm 10. November 1671, daß die Pirnaer Buchbinder auch ferner den Strietzelmontag besuchen dürften, da derselbe, obgleich er nur 1 Tag dauere, jederzeit den Jahrmärkten gleich geachtet worden sei; dagegen hätten sie künftig die Dresdner Wochenmärkte nicht mehr zu besuchen laut des Bescheids von 1654[4]. Trotz dieser behördlichen Entscheidung ging der Streit noch fort, doch blieben die Pirnaer Buchbinder erst dann vom Dresdner

Empfohlene Zitierweise:
Adolf Hantzsch: Geschichte des Dresdner Christmarkts. , Dresden 1888, Seite 36. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dresdner_Christmarkts.pdf/10&oldid=- (Version vom 12.9.2022)
  1. C. XXX. 17 Bl. 6.
  2. C. XXX. 17 Bl. 5.
  3. Ebenda Bl. 2. 3.
  4. Ebenda Bl. 13.