Seite:Geschichte des Dresdner Christmarkts.pdf/18

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

weil ihnen die Ware weggenommen würde, „wie es schon öffters geschehen,“ und baten, der Rat möge die hiesigen Bürger in ihren Rechten schützen und zu dieser Zeit den Fremden, die ohnehin jährlich 5 Märkte hier hätten, nicht nur den öffentlichen Verkauf, sondern auch das heimliche Trödeln verbieten lassen[1]. Damals scheint der Rat nicht auf die Sache eingegangen zu sein, aber 1720 nahm er sich der Dresdner Weißbäcker und Pfefferküchler, jedoch ohne Erfolg, an. Diese wollten nämlich mit Beziehung auf das erwähnte kurfürstliche Reskript von 1698 vom Strietzelmarkte alle diejenigen fremden Handwerksgenossen künftig ausgeschlossen wissen, welche nicht bereits damals im Besitz des Besuchsrechts sich befanden. Der Rat entschied im November 1720 in diesem Sinne rücksichtlich der Pfefferküchler aus Pulsnitz und Kamenz, doch erhob ein Kamenzer Küchler dagegen Einspruch und rief die Entscheidung des Landesherrn an. Dieser gestattete unterm 14. Dezember 1720 den fremden Pfefferkuchenbäckern den Besuch des Strietzelmontags auch fernerhin, verlangte aber vom Rate einen Bericht darüber, was es mit diesem Markte für eine Bewandtnis habe[2]. Diesem Befehle wurde unterm 8. Februar 1721 entsprochen und in dem Schreiben gesagt, daß seit Eingabe des vorigen Berichts die hiesigen Fabrikanten und Handwerksleute sich noch weiter vermehrt hätten und es ihnen am nötigen Unterhalt zu mangeln beginne. Gleichwohl sei es Pflicht, auf ihre Subsistenz Bedacht zu nehmen, besonders mit aus dem Grunde, da sie in der Residenzstadt wohnten[3]. Ungeachtet dessen entschied der Landesherr unterm 5. September 1721: „Wir lassen es bey deme, Was dißfalls hergebracht und wie es darmit zeithero gehalten worden, noch ferner bewenden“[4]. Zwar unternahmen die Küchler trotzdem weitere Versuche, ihre Angelegenheit günstiger zu gestalten, aber immer wurden sie, insbesondere vom Kurfürsten, beschieden, „daß es in dieser Sache bei dem wohlbedächtigen Rescript vom 5. September 1721 schlechterdings sein Bewenden habe"[5].

Empfohlene Zitierweise:
Adolf Hantzsch: Geschichte des Dresdner Christmarkts. , Dresden 1888, Seite 44. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dresdner_Christmarkts.pdf/18&oldid=- (Version vom 12.9.2022)
  1. C. XXX. 15 Bl. 33. 34.
  2. C. XXX. 37 Bl. 16-24.
  3. Ebenda Bl. 38.
  4. Ebenda Bl. 39.
  5. C. XXX. 37 Bl. 52.