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Handelsleuten aus Nixdorf in Böhmen geschah, die früher den Strietzelmarkt nie besucht hatten, seit einiger Zeit aber Galanterie- und Schnittwaren auf demselben feilboten[1]. Ferner wurden die berechtigten auswärtigen Marktbesucher durch das Reskript auf den Aussterbeetat gesetzt. Denn da, einige seltene Ausnahmen abgerechnet, ein Übertragen des Besuchsrechtes auf Familienangehörige nicht statthaft war, so konnten die Fremden nur solange den Strietzelmarkt beziehen, als sie lebten, und mußte jeder Todesfall unter ihnen ihre Reihe lichten. Freilich sahen sich die hiesigen Gewerbtreibenden dafür auch genötigt, Verkäufer aufzunehmen, gegen die sie, wenn auch mit einem gewissen Unrecht, bisher erfolgreich aufgetreten waren: die Friedrichstädter Bäcker. Diese bildeten zufolge höchsten Befehls vom 19. August 1765 zwar eine zünftige Innung, galten aber den Bäckern der Alt- und Neustadt als Fremde, so daß sie beispielsweise auch an den Markttagen keine Waren in die Stadt bringen durften[2]. Aus diesem Grunde war ihnen verboten, auf dem Christmarkte Pfefferkuchenwaren feil zu bieten, weil dies die Dresdner Bäcker als ein nur ihnen zukommendes Recht ansahen. Auch der Rat teilte diese Anschauung und bestrafte jeden Friedrichstädter Bäcker, der sich einer Überschreitung der hergebrachten Gewohnheit schuldig machte[3]. Solche eigentümliche Rechtsverhältnisse ließen sich auf die Dauer nicht festhalten, und in der That brachten es die Friedrichstädter durch wiederholte Vorstellungen beim Landesherrn dahin, daß derselbe jene Einrichtung aufhob und durch das schon erwähnte Reskript vom 8. Juni 1791 bestimmte, daß nicht nur die Bäcker, sondern überhaupt alle Verkäufer aus Friedrichstadt gleich denen aus der Stadt und deren Vorstädten während des ganzen Strietzelmarktes am Feilhaben künftig nicht zu hindern seien[4].

Jemehr der Christmarkt die Einrichtung und Verfassung erhielt, die er noch heute zeigt, umsomehr wachten die hiesigen Bürger darüber, daß ihm sein Charakter nicht genommen und den noch

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Adolf Hantzsch: Geschichte des Dresdner Christmarkts. , Dresden 1888, Seite 54. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dresdner_Christmarkts.pdf/28&oldid=- (Version vom 12.9.2022)
  1. C. XXX. 74 Bl. 1.
  2. C. XXXIV. 118 Bl. 1.
  3. C. XXX. 70 Bl. 6. 7.
  4. C. XXVII. 117e Bl. 42.