Leonhard Ennen: Geschichte des Kölner Stadtarchivs. In: Archivalische Zeitschrift. II. Band. S. 89-109 | |
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Inventare dem Secretär Schulgen übertragen[1]. Im siebenzehnten Jahrhundert decretirte der Rath zu wiederholten Malen, die Repertorien mit dem Inhalt der Archive sorgfältig zu collationiren und die Aufzeichnung und Copirung der hinzugekommenen Documente fortzusetzen. Diese Arbeiten behielten stets lediglich den Charakter von blossen Registrationen. Von einer wissenschaftlichen Benutzung zeigt sich nirgends eine Spur. Praktisch wurde die Benutzung nur dann, wenn irgend ein Prozess zu führen, eine schwebende Rechtsfrage zu erledigen, ein Anspruch zu begründen oder eine Forderung abzuweisen war.
Diese praktische Wichtigkeit des Archivs trat während des siebenzehnten Jahrhunderts in den Streitigkeiten zwischen der Stadt und dem Erzbischofe in klarer Weise zu Tage. Hier allein waren die Documente zu finden, durch welche der Rath die Prätentionen der erzbischöfl. Staatschriften abzuschlagen hoffen konnte. Namentlich waren es der 1683 in Folge eines wahren Justizmordes hingerichtete Notar Gereon Hesselmann und der Helmstädter Professor Conring, welche für die im Interesse der Stadt ausgearbeiteten Streitschriften die Urkunden und Akten des Archivs in ergiebigster Weise ausnutzten.
Im achtzehnten Jahrhundert benutzte der Syndikus Hamm die Schätze des städtischen Archivs, um die noch handschriftlich in drei Bänden erhaltene Sammlung von historischen Nachrichten und Urkunden, welche sich auf die Geschichte der Stadt Köln beziehen, zusammenzustellen. Die beiden ersten Bände führen die Titel: Rerum Agrippinensium historiographia, chronologia diplomatica nobilis, liberae, immediatae ac imperialis civitatis Coloniensis, der dritte: Tomus diplomaticus nobilis etc. civitatis Coloniensis.
Je mehr aber die Urkunden im Thurm und die Aktenstücke im Syndikatsarchiv sich häuften, desto dringender stellte sich das Bedürfniss eines eigenen Archivars heraus. Im Rathsprotocolle vom 17. Juni 1724 heisst es: »Als Gespräch vorgefallen, dass dem Publico vortheilig, wann zur Einrichtung des Archivs ein Subjectum ausgesehen würde, hat man gesammte Herren Bürgermeister anersuchen zu lassen beschlossen, um zu solchem Endzweck auf einen Archivar bedacht zu sein, mit selbigem über die Conditionen
- ↑ Aus den Rathsprotokollen.
Leonhard Ennen: Geschichte des Kölner Stadtarchivs. In: Archivalische Zeitschrift. II. Band. S. 89-109. Stuttgart: W. Spemann, 1877, Seite 99. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_K%C3%B6lner_Stadtarchivs_(Leonhard_Ennen).djvu/11&oldid=- (Version vom 18.8.2016)