Seite:Geschichte des Marktfleckens Grönenbach S054.jpg

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beyfügt, daß ihm vermög uralter Ertailung alle Gerichtsbarkeit allein zustehe.“

Dagegen macht Herr Stiftsdechant Jörg Fischer sub dato 16. Juni 1638 an das Ordinariat, das an den Fürstabt in Kempten in dieser Angelegenheit geschrieben, daß „wegen der Widerparthey behuetsamblich und mit großer Obsichtigkeit zu procediren seye“, geltend:

„1°. Die Herrschaft Rotenstein seye allererst anno 1559, also post pacem religionis, von der kath. Religion abgewichen und zur Calvinischen getretten.

2°. Bis ad annum 1621 sub praetextu (unter dem Vorwand und Vorschützung) A. C. geblieben.

3°. Eodem anno 1621 seye uff dessen by Kayserl. Hoff erfolgten Beweistumb durch das Stifft Kempten der calvinische Prädicant abgetrieben worden und alles Exercitium calvinistic. etiam privatum abgeschafft worden, daher alleinig das Catholische bis 1625 prakticirt worden.

4°. Anno 1625 seye ein ander Prädicant (calvinisch. Langhans) zwar aufgestellt, doch alsbald wieder abgeschafft, beygefangen, umb gelt gestrafft und des hochobrigkeit und landgerichtsdistrikts verwiesen worden.

5°. Anno 1526 den 21. Februar seye abermal ein andrer und zwar lutherischer Prädicant in die Spitalkirchen eingeführt, darwider Kempten protestirt, hingegen das lutherische Exercitium bis 1632 continuirt, doch nur pro forma, weilen die Underthanen ihre vermainten Sacramente alzeit zu Herbishofen bey den Calvinisten geholt.

6°. Anno 1632 seye der lutherische Prädicant von Ihnen beurlaubt und wieder ein Calvinischer aufgestellt worden.

7°. Seye 1635 und 1636 (nach dem Wegzuge der Schweden und ihrer Niederlage bei Nördlingen anno 1634) den Calvinischen durch öffentliches patent de novo das Exercitium verbotten worden.

Die Stifftsadministration betreffend, weilen wegen Todfalles Decani et Capitularium und daraus erfolgter Unordnung seye solche Stifftsverwaltung „ohne Consens des Bischoffes“ auf weltliche Personen transferirt worden (Ludwig von Rotenstein’sches Collegiatstifft zu Grönenbach mit 1 Dechant und 12 Canonikern florirte ungekränkt von 1479–1550, alwo durch damals graßirende Seuche der Dechant sambt den meisten Canonikern gestorben, auch in selbiger bekannter