Seite:Geschichte des Marktfleckens Grönenbach S056.jpg

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„ohnerachtet Weidlin ein Kayserliches protectorium für sich ausgewirkt (nach den Vorkommnissen im Dezember 1637), das aber der hohen landtgerichtlichen und malefizischen Obrigkeit des Stiffts Kempten keineswegs derogire,“ justifizirlich gegen Weidle vorgehen werde. Am gleichen Tage noch, 19. Oktober 1645, machte der Fürstabt zum Zeichen, wie ernst er das Wideraufleben des calvinischem Exercitiums in Grönenbach bekämpfen wolle, eine Eingabe an Kaiserliche Majestät, worin mit Angabe der Vorkommnisse gebeten wird, „das des Fürstabts ungehört für Weidle anno 1640 ausgewirkte Kayserliche protectorium zu retrahiren,“ indem Weidle es als Deckmantel benütze, um straffrei den Calvinismus wieder einzuführen, „überdies das Ambt eines calvinischen Prädicanten sich anmaße, den Stifftsdecan mit Schlägen ärgerlich tractirt, einen seiner Underthanen mit Spottmeßgewand öffentlich umherziehen lasse zur Verhöhnung des katholischen Exercitiums,“ und worin weiter gebeten wird, „daß der Kayser den Fürstabt bey Ausübung der hohen auch Malefiz- und landtgerichtlichen Jurisdiction manutenire und das Conservatorium vom Jahre 1601 aufrecht erhalte.“ Von Linz aus d. d. 17. November 1645 befahl der Kaiser dem Caspar Gottfried, des heiligen römischen Reichs-Erbmarschalk, H. zu Pappenheim, unter Mitteilung der vom Fürstabt Romanus in Kempten vorgebrachten Klagen wegen Wiedereinführung des Calvinischen Exerzitiums in Grönenbach schriftlich binnen 2 Monaten Bericht einzusenden.

Am 6. März 1646 erfolgte Pappenheimischer Bericht und Information „über das Fürstl. Kempt. d. 19. Oktober anno 1645 an die Römisch Kayserliche Majestät des Calvinischen Exercitii zu Grönenbach wegen“. (Neuburger Kreisarchiv Bd. 391.) „Ist erstlich nit wahr, daß Weidlin sich anmaßte das Calvinische Wesen alda aigens Gefallens hochsträfflich wieder einzuführen, sich deswegen auf das anno 1640 erlangte Kayserliche protectorium verlaßend noch viel weniger andere zu Gebrauchung der abgethanen Calvinischen Ceremonien und Gesäng instigire und eines Prädicantenampt im predigen zu vertretten vermessentlich unterstehen thue; es seien nur einige lutherische Leichengesäng bei Biechteleres Leich gesungen worden und er habe, da kein Prediger dagewesen, im namen der Befreundten des † denen Mitgängern „Catholischen und Uncatholischen“ für erzeugten letzten Ehrendienst die Danksagung gethan, das könne nicht als ein Attentatum gegen Catholische Religion angegeben werden; er habe wider die gehässige Protestation des Dechants neben Allegirung alten Herkommens blos erwidert, daß Er Dechant bald widerumb einen