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In einer Urkunde des bischöfl. Archivs zu Augsburg d. d. 15. Juni 1686 bittet der Stiftsdekan von Grönenbach um die facultas celebrandi (Messe lesen zu dürfen) im Schlosse Rotenstein, „da Herr Graf Carolus Gustavus, Eltister Erbmarschall von Pappenheim, nach dem Schloß Rotenstein am 15. Juni 1686 gekommen ist, um dort einige Zeit zu subsistiren; die Messe soll in einem Ehrlich bereiten Zimmer super portatili gehalten werden, da es ja auch schon dem Herrn Vater hochseligen Andenkens gleiche Gnade vergunnt gewesen.“ Die Herren von Pappenheim auf Rotenstein kehrten also wieder zur kath. Mutterkirche zurück, nicht so deren Untertanen, die dem schweizerischen Neuglauben weiter anhingen; cfr. Stammtafel der Pappenheimer nach dem bischöfl. Archive.


22. Fortgang der religiösen Streitigkeiten bis zur Ravensburger Signatur vom Jahre 1649–1650.

Wie schon oben erwähnt, strengten sich die Konservatoren des Grönenbacher Kollegiatstifts, Fürstbischof von Augsburg und Fürstabt zu Kempten, im Verein mit dem Grafen von Fugger zu Grönenbach merklich an, darzutun und immer wieder neue Beweise gegen die Unrechtmäßigkeit der sog. Lindauer Signatur zusammenzutragen und diese Signatur zu Fall zu bringen. Selbstverständlich war bei den Reformierten hier das Gegenspiel zu treffen und suchten dieselben, besonders in ihrem Kampf um Sein oder Nichtsein, um die Erlaubtheit ihres schweizerischen Exerzitiums darzutun, sich auf zwei Aktenstücke zu stützen: erstens auf den rotulus testium, d. d. 17./27. April 1649, indem, wie sie behaupteten, durch ihre 17 Gezeugen erwiesen, daß am 1. Jänner 1624 sie ihr exercitium calvinisticum publice ausgeübt hätten, und zweitens auf die von ihren zur Restitutionssuchung aufgestellten Bevollmächtigten eingereichte summarische Geschichtserzählung: Continuatio von anno 1621 bis 1637, d. d. 24. Martii 1649.

„Nachdeme am 3./13. Septembris anno 1621 der fürstl. Stift Kempten den H. Reichserbmarschallen Herren zu Pappenheimb und ihren zu der Herrschaft Rottenstein gehörigen Unterthanen im Illerthal und Pfarre Grönenbach das seither anno 1559 allda geruewiglich wohlhergebrachte reformirte Augsburgische ?? Religionis-Exercitium und die Pfarrkürchen wegen daselbsten vermög Vorträgen mit gewisser maßhabender Malefizischer Obrigkeit mit gewalt gesperrt, hat man ex parte Pappenheimb bei der im Dezember bemeld. Jahres zu Augsburg mit Kempten gepflogener kaiserl. Commissionshandlung dieses als ein attentatum geklaget, daselbsten auch ein Interimsmittel vorgeschlagen und von beeden Theilen