Seite:Geschichte des Marktfleckens Grönenbach S101.jpg

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Litthauen, wo die Pest gewütet hatte und Boden zum Anbau um billigen Preis zu haben war (also eine Art Salzburgiaden und Dragonaden). Den meisten jedoch ging es kümmerlich; dagegen ging es andern besser, die in die Niederlande (Seeland) auswanderten und sich dort sehr gut fortbrachten. Laut der Wolterschen Chronik von „Burg“[1] wanderten 1697 von Schwaben nach Burg: Jakob Weiß, Jakob Manz, Johann Steinle, Johann Schlauder, Josef Einsiedler, Balthes Karrer, Balthes Homann, Konrad und Mathias Wekerle und Georg Hildebrandt; anno 1704 laut der gleichen Chronik Hans Hörger aus Ittelsburg und Familie Hankel von Herbishofen; entnommen der Zuschrift des Marine-Generaloberarztes a. D., Dr. Richard Weiß in Dessau, d. d. 23. Mai 1908, an das Pfarramt Ittelsburg, der sich in familiengeschichtlichen Angelegenheiten Aufschluß erbat. Cfr. Pfarrakten hier.

Worin freilich diese Querelen und Bedrückungen bestanden haben sollen, ist aus den eingesehenen Akten nicht zu erkennen. Aus einem Schreiben an den Fürstabt, d. d. 18. August 1697, ist zu ersehen, daß derselbe für sein neu erworbenes Gebiet (Rotensteiner Herrschaft) einen Erlaß hinausgab, „daß auch die Calvinistischen Underthanen an den Muttergottesfesten sowie auch an andren Festtagen sich der öffentlichen Feldarbeiten zu enthalten haben.“ Stille häusliche Arbeiten waren ihnen gestattet. Eine Beschwerdeschrift der Bürgermeister, Schultheißen und Räte der eidgenössischen evangelischen Städte Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen und St. Gallen an den Fürstabt in Kempten vom 9. August 1696 berichtet, „daß von den Catholiken gegen die der Evangel. Religion zu Grönenbach, Herbishofen, Teinselberg angeschlossenen ein und ander Neuerung und Hinderung in Kirchensachen gesucht und bisweilen von Jenen (zweifelsfrei ohne Ew. fürstl. Gnaden Befelch und approbation) mit Thätlichkeiten beschwerlich vorgefahren werde, so daß, wann darmit continuirt und deme nit vielmehr kräftig gesteuert werden sollte, solches unfehlbar zue empfindlichem nachteil und abgang besagtem Evangel. Kirchenwesens gereichen würde; und weilen uns nit allein die Religionsgemeinsame, in deren Wir mit diesen stehen, sondern auch selbsten des orths nit allzu entfernte Gelegenheit, indeme daselbst einige unsere Angehörige, die zue Zeiten in benachbarten Reichsstädten und Landen sich aufhalten, ihr Religions-Exercitium bishin bequemlich genießen können (P. Corbinian Khamm O. S. B. in Hierarchia August. schreibt: „Convolant Grönenbachium pro exercendis religionis Calvinisticae actibus non solum in vicinia


  1. Burg, preußisches Städtchen, nächst Magdeburg.