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A. Diesseits der Iller bei Kalden:

1. Altusried, das Dorf, Gericht, Zwing, Bänn, Eheschafften, Tafernen, Vogtrecht, Kirchensaz sambt 30 circiter Underthanen und Fischenzen an der Iller, auch Weyher; 2. der Zehend ibidem; 3. das Weiler Diessenbach mit kleinen darzugehörigen güethern, höfen, leuthen; 4. Wald zu Hohentann; 5. die Ganß Mihlin; 6. Bussen und alle anderen ausser des Dorfes Altusried aber in der pfarrei alda liegende einschichtige Höf und Güether.

B. Jenseits der Iller bey Rothenstein:

1. Grönenbach, Schloß, Dorf, Kirchensaz sine jus patronatus, Vogtrecht, Vogteiligkeit; 2. Herbisried; 3. Ziegelberg; 4. Seevelden; 5. Mühlin zue Wolfartsschwendi; 6. Raupolz; 7. im Thal; 8. zuem Kreuth; 9. Gschwendi; 10. Käfers und übrige in der pfarr Grönenbach, Dietmannsried und Reicholzried liegende einschichtige Höf und Güether; 11. Zell; 12. Theinselberg die halbe Herrschaft an leüthen und Güether; 13. Hezlinshoven Schloß.“

Die vorhin benannte Huldigung wurde eingeleitet, wie folgt: „Es werden sich die anwesenden Underthanen sambt und sonders wissen zu erinnern, was gestalten sie und theils Ihre Vorfahren weilandt dem Hoch- und Wohlgebohrenen H. H. Ott Heinrich Fugger, Graven zu Kirchberg und Weißenhorn, H. zu Grönenbach etc. als derselbe sich zu Meilandt (Milano) der auch hochwohlgeborenen Frauen Anna geb. Erbmarschallin Freyin zue Pappenheimb uff Grönenbach und Hezlinshoven ehelich verheiratet, die gewöhnliche Huldtpflicht und Aydt gelaistet, Ihre Gräfl. Excellenz und dero Gemahlin für Ihr ordentlich Obrigkeit und ainzige Gerichts- und Leibherrschaft zu erkennen, halten und ehren, Ihren Gebotten und Verbotten gehorsamb und gewertig zu sein und insgemein sich also zu verhalten, wie getreue Underthanen gegen ihre Herrschaft zu tuen oblieget und gebühren thuet; In massen man bis dato anders nit verspüren können, als daß sie dem also nachgelebet; demnach und aber wohlselig ernannte Ihre Excellenz H. H. Graf Ott Heinrich Fugger nach dem ohnwandelbaren Willen des Allmächtigen den 12. Octobris anno 1644 dies zeitliche Leben beschlossen, zuvor aber durch einen Willen austrücklich geordnet, daß dero hinterlassene Gemahl und Frau Maria Elisabeth Fuggerin Gräfin zue Kirchberg und Weißenhorn geb. Erbtruchsessin Gräfin zu Waldburg-Zeil, die völlige Administration der Verlassenschaft als Vormünderin mit Zuziehung Ihrer baiden ölteren Sohnes, des auch Hoch- und Wohlgeborenen H. Bonaventura Fuggers, Grafens zue Kirchberg und