Seite:Geschichte des Marktfleckens Grönenbach S158.jpg

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P. Feierabend (III. Bd.) ist im Jahre 1572 den 25. Hornung das Stiftsgebäude mit einem großen Vorrat von Früchten durch Sorglosigkeit der Domestiken abgebrannt; das gleiche berichtet Kinzels handschriftliche Memminger Chronik: „Anno 1572, 25. Hornung ist das Stiftsgebäude zu Grönenbach, erbaut von Ludwig von Rotenstein und seiner Gemahlin Juta von Hirnheim, 1479 nicht weit von Memmingen abgebrunnen, welches Stift hernach Alexander und Philippus, des heil. röm. Reichs Erbmarschalke zu Rotenstein und Kalden, wieder aufbauen lassen“ (jetziger Pfarrhof). Desgleichen ist dieser Brand des Kollegiatstiftes und der Wiederaufbau erwähnt in dem zwischen Alexander und Philipp von Pappenheim anno 1577 errichteten Vertrag, indem im vierten Punkte besagt wird, daß weder Alexander 100 fl., noch Philipp 130 fl. von dem Einkommen des Kollegiatstiftes an sich nehmen dürfe, bis nicht das Stiftsgebäude wieder vollständig hergestellt und die zu diesem Zwecke gemachte Bauschuld von 1000 fl. wieder reduziert und der frühere Verwalter Kasparus Fehlin völlige Satisfaktion erhalten habe. An diesem Neubau ist das Alliancewappen Rotenstein-Hirnheim auf der Nordseite eingelassen. Ob dem äußeren Stiftsportale war angebracht ein gemaltes Pappenheimisches Wappen mit der vielsagenden In- und Umschrift: „Schutz-, Schirm- undt Aigenthums-Herr“.

Im Stiftsgebäude selbst war eine sogenannte Ritterstube eingebaut, die jetzige Waschküche, in welcher die Herren Pappenheimer ein- und auszugehen und zu beraten pflegten. Schon anno 1591 sahen die Herrschaften das Stiftsgebäude als ein offen Haus an zu ihren Handlungen und Ergötzlichkeiten in Freud und Leid; daher sah es Fürstabt Rupert v. Bodmann bei der Besitzergreifung des um 65 000 fl. zurückgekauften Pappenheimischen Lehens als sein gutes Recht an, im Jahre 1692 großartige Besitzergreifungsfeierlichkeiten im Kollegiatstiftshause abzuhalten, wozu umfangreiche Einladungen, reichliche Gasterei mit hinreichend Trunk geboten war, so daß es in dem Berichte heißt: „So ist dieser Tag also beschlossen und mancher mit gutem Rausch ins Beth gewiesen worden.“ Daher betrachtete derselbe Fürstabt Rupert von Bodmann, während der Augsburger Bischof es als Violenz (ungehörige Gewalttat) bezeichnete, als sein gutes Recht, daß sein Statthalter in Lautrach einige Zeit Wohnung im hiesigen Stift nahm, wobei dann großes Geräusch und Bewegung, Jagdzüge mit Hunden und Hörnerblasen vom Stiftshause aus veranstaltet wurden. Deshalb gab auch Bonaventura Fugger seinem Verwalter die Weisung, „wenn Pappenheim gar so groß thue im Stifft und in der Ritterstuben sein Wappen anbringe und vermeine damit ein