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erfolglos, weil der Kaiser mit seinen österreichischen Stammländern fast allein die Last des Krieges zu tragen hatte. Die Reichsfürsten standen gleichgültig nebenan, ja Preußen hatte 1795 den schmählichen Separatfrieden von Basel geschlossen und mit den Franzosen vereinbart, gegen eine Entschädigung auf dem rechten Rheinufer seine linksrheinische Besitzungen an die Republik abzutreten. Von den Reichsfürsten nicht unterstützt, teilweise verraten, mußte der letzte römisch-deutsche Kaiser im Frieden zu Campoformio unter anderen schweren Bedingungen auch die Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich bewilligen. Die deutschen Fürsten, die infolge dieser Abmachungen am linken Rheinufer Gebietsteile verloren, wollten auf dem rechten Rheinufer Entschädigung haben, und diese Entschädigung sollten die geistlichen Reichsfürsten und die Klöster bieten. Auf dem Kongreß in Rastatt wurden diese Entschädigungen unter Vormundschaft von Frankreich und Rußland von den deutschen Fürsten förmlich ausgerauft. Grundsätzlich war die Säkularisation rasch beschlossen; jedoch verzögerte sich ihre Durchführung, weil neuerdings der Krieg ausbrach, der erst im Frieden zu Luneville am 9. Februar 1801 seinen Abschluß fand. Der Artikel 7 dieses Friedens bestimmte, daß in Gemäßheit der beim Rastatter Kongresse aufgestellten Grundsätze das deutsche Reich gehalten sei, den erblichen Fürsten, welche auf dem linken Rheinufer Besitzungen verloren, eine Entschädigung zu geben, die aus dem Schoße des Reiches zu nehmen sei, d. i. aus den Kirchengütern.

Bayern ging in erster Linie voran und hatte schon am 24. Mai 1801 einen besonderen Vertrag mit Frankreich abgeschlossen, wonach die Bistümer Würzburg, Bamberg, Passau, Freising, Eichstätt, Augsburg ihm zugesichert wurden. Im Oktober 1801 beschäftigte sich der deutsche Reichstag in Regensburg mit der Regelung der Säkularisation und am 25. Februar 1803 wurde das Schlußwort, der sog. Reichsdeputationshauptschluß, gesprochen, das am 24. März 1803 bestätigt wurde. Am 14. Mai 1804 nun war das Todesurteil auch über das Grönenbacher Kollegiatstift gesprochen. Hier der Wortlaut (Pfarrarchiv hier):

„Im Namen Sr. Churfürstlichen Durchlaucht zu Pfalzbayern.

Vermög höchster Entschließung vom 14. May d. J. haben seine Churfürstl. Durchlaucht geruhet, das Collegiatstifft zu Grönenbach nach dem Beyspiel aller geistlichen Corporationen in höchst dero alten und neuen Erbstaaten unter nachstehenden Modificationen für aufgelöst zu erklären:

  1. Den sämtlichen Mitgliedern des säcularisirten Stifts ist der Genuß ihrer dermaligen Einkünffte nach den eingeraichten Fassionen ungeschmälert zu belassen; dagegen