Seite:Geschichte des Marktfleckens Grönenbach S227.jpg

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schrieb anno 1815 laut einem im Pfarrarchiv vorhandenen Akt im Auftrag des k. b. Landgerichtes hier über die Entstehung der kath. Schulstiftung, wie folgt: „Alle bei der kath. Schule zu Grönenbach vorhandenen Stiftungen gründen sich auf Testamente, kraft welcher den genannten Fonds an barem Geld anfielen: 205 fl. Stifter dieser Summen waren: 1. Johannes Hörmann, lediger Viehschweizer von Rotenstein, welcher als solcher ohne Leibeserben ledig starb, vermachte 1812 den Betrag von 50 fl. 2. Marianne Mayr von hier, Haushälterin im Pfarrhause zu Steinbach, welche ebendaselbst ledig starb, vermachte 1814 den Betrag von 25 fl. 3. Hochw. Herr J. N. Frey, gewester Pfarrer und Exdekan des aufgelösten Kollegiatstiftes dahier, gestorben 1814, vermachte 130 fl. 4. Kreszenz Frey, dessen Schwester, die nach dem Tode ihres Bruders nach Kempten verzog und aus dem Interkalare nach ihres seligen Bruders Tod noch 5 fl. und 16 kr. ausbezahlt erhalten hätte, vermachte 1817 diese Summe schankweise hiesigem kath. Schulfond. 5. Im Juli 1822 schenkte Josefa Heggelsmüller 25 fl. 6. Im August 1822 A. Maria Endres 12 fl. 7. Im Jahre 1847 ein unbekannter Spender 100 fl. 8. Im Jahre 1860 die Bauerswitwe M. Anna Albrecht 100 fl. Zur Stärkung des kath. Lokalschulfonds wurden vom Jahre 1815/16 anfangend laut Entschließung vom 15. Oktober 1816 seitens des Generalkreiskommissariates die jährlich anfallenden Schützengelder überwiesen.

Auch die reformierte Gemeinde hier hat eine eigene Wohltätigkeitsstiftung, d. i. die sog. „Dr. Weidlesche Wohltätigkeitsstiftung“. Georg Friedrich Weidle, k. preußischer Hofrat, hat im Jahre 1804 in seinem Testamente 1000 fl. für die reformierte Kirche, 400 fl. für die reformierte Schule, 300 fl. für die reformierten Armen in Grönenbach ausgeworfen. Überdies sind im nämlichen Testamente Kirchen, Schulen und die Armen von Grönenbach und Herbishofen in der Gesamterbschaftsmassa zu ¾ substituiert worden. Im Jahre 1809 wurde nun zwischen den Erben des Dr. Weidle und diesen beiden Ortschaften Grönenbach und Herbishofen ein Vergleich eingegangen, wodurch die beiden Gemeinden gegen eine Abfindungssumme von 1400 fl. auf die übrige Erbschaft Verzicht leisteten. Von dieser Abfindungssumme bekam Grönenbach 900 fl. und Herbishofen 500 fl. Die Teile für Kirchen und Schulen und Arme wurden nach den Bestimmungen des Testamentes an beiden Orten gleich gemacht, sodaß in Grönenbach den Armen 300 fl. zufielen. Auf diese Weise beträgt das Armenkapital (reform.) in Grönenbach a) nach dem Legate von 1804