Seite:Geschichte des Marktfleckens Grönenbach S229.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
– 229 –

wurden, mit den Stüfftgehalten[WS 1] aßen und von der Herrschafft jährlich bekleidet wurden. Hatte doch die Erbmarschalkin Margaretha v. Pappenheim geb. v. Rot, des Erbmarschallen Wolf v. Pappenheim Gemahlin, eine eigene Stiftung gemacht, derzufolge wöchentlich am Samstag die Litaney zu Ehren der Gottesmutter in der Stifftskirchen gesungen werden mußte.“ Der gräfl. Verwalter Valentin Zeis schreibt am 26. April 1649 (Neub. Kreis-Archiv, Bd. 391) an seine Herrin, Gräfin Marie Elisabeth Fugger, Wittib in Augsburg: „Der Supplikant Gerhard Meisl ist schon früher beim Herrn Dechant Fischer sel. allhie Mesner gewesen; der hat sich also gehalten, daß man fro gewesen, wie er hinweggekommen; zudem so hete man wohl allhie und zu Altusriedt eines Schuelmeisters vonnöten; es sind aber allerseits dermalen (am Schluß des unseligen 30jährigen Krieges) keine Mittel vorhanden, daß man einen unterhalten könnte; wie er denn auch des Singens nicht erfahren ist; würde also einen schlechten Schuelmeister abgeben, wann er nicht singen kann.“

In Grönenbach selbst war wohl das älteste Schulhaus das Mesnerhaus H. Nr. 93 (jetzt Inhaber Drechsler Brack). Als dann die Bevölkerung wuchs, wurde H. Nr. 91 erbaut und als Schulhaus verwendet. Im Jahre 1826 trug sich die kath. Pfarrgemeinde mit dem Gedanken, ein neues geräumiges Schulhaus zu erbauen. Zunächst faßte man den Plan, das alte ehemalige rotensteinische „Amtshaus“ anzukaufen und für Lehrerwohnung und Schulunterricht zu odaptieren. Dieses Amtshaus, das Anno 1803 auch mit säkularisiert worden war, wurde nämlich am 26. Septbr. 1825 vom K. B. Rentamt (Zinn, Rentbeamter) öffentlich für den 22. Oktbr. 1825 zur Versteigerung ausgeboten. Tatsächlich wurde das „Amtshaus“ auch um 1000 fl. angekauft, und nach dem gefertigten Kostenvoranschlag hätte dasselbe um weitere 1152 fl. und 56 kr. passend adaptiert werden können. Das K. Landgericht Grönenbach, ebenso die K. Regierung des Oberdonaukreises in Augsburg und das kath. Pfarramt und Kgl. kath. Lokalschulinspektorat und die kath. Marktgemeinde waren begeistert für diesen Plan; aber die Filialisten in Ittelsburg und Gmeinschwenden, die mitkonkurrieren sollten, verweigerten die Beihilfe. Auf administrativem Wege seitens des K. Landgerichts und seitens der K. Regierung unterlagen zwar die Filialisten, indem die K. Regierung am 6. Juni 1828 entschied: „Was die Konkurrenz zu den Baulichkeiten und zur Beheizung der Schulzimmer betrifft, so hat letztere seitens der Filialisten nur insoweit einzutreten, als sie die Sonntagsschule betrifft, und bei jener kann ebenfalls nur die Quôte des fortwährend zu entrichtenden

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Stüfftsehalten