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An Simultanisierungsversuchen hat es auch in Grönenbach resp. Ittelsburg nicht gefehlt. Die kleine Ortsgruppe Ittelsburg, Filialgemeinde von Grönenbach, ist religiös gespalten; es existierten nun von Anfang an zwei konfessionelle, sehr kleine Schulen mit je einem katholischen und reformierten oder prost. Schuladstanten, später Schulverweser. Es läßt sich nun recht gut begreifen, daß, wenn beide konfessionelle Minimalschulen zu einer Schule unter einem Lehrer zusammengelegt worden wären, diese Schule eine ziemlich stattliche Schule abgeben würde und eine definitive Lehrkraft angestellt werden könnte; daher wurde zweimal ein Anlauf nach dieser Richtung unternommen, im Jahre 1825 und im Jahre 1874.

Im Jahre 1825 wollten sich die Reformierten in Ittelsburg anläßlich dieses Versuches der Simultanisierung und Verschmelzung zu einer Schule dazu verstehen, daß der neuanzustellende Lehrer katholisch sein dürfte, der aber fest stehen müsse, wie sie sich auszudrücken beliebten, an dem konstitutionellen Grundsatze, daß den verschiedenen Kirchengesellschaften vollkommen gleiche Rechte zustehen; dagegen bestanden sie darauf, daß ihnen für die Zukunft das ausschließliche Präsentationsrecht des Lehrers zustehe. Natürlich konnten die Katholiken in Ittelsburg ebensowenig darauf eingehen wie die kath. k. Lokalschulinspektion, die ein ausführliches, mit treffenden und schlagenden Gründen die Simultanschule verwerfendes Referat sowohl an das k. Landgericht hier wie an das b. Ordinariat abgehen ließ. In der Siedehitze der Kulturkampfszeit anno 1874 wurde neuerdings ein Versuch gemacht mit Ittelsburg und ein Apell gerichtet an die Gesamtgemeinde, die sich nun für oder gegen die Simultanisierung durch Abstimmung erklären sollte. Nach § 7 Abs. 2 und 3 der Allerhöchsten Verordnung vom 29. August 1873, Einrichtung der Volksschulen und Bildung der Schulsprengel betr., müssen bei Simultanisierungsversuchen Zweidrittel der abgegebenen Stimmen dafür sein. Am 11. Oktober 1874 erfolgte nun die Abstimmung, wobei im ganzen 180 Stimmen abgegeben wurden, und zwar 102 Stimmen für Simultanisierung und bloß 78 Stimmen für die konfessionelle Schule! Diese Abstimmung ist recht bezeichnend für die damalige „maigesetzliche Kulturkampfluft“, deren Odem, wie es scheint, auch in Grönenbach verspürt worden ist. Es fehlte somit die Zweidrittel-Stimmenzahl, aber bezeichnend fehlten nur mehr 18 Stimmen; der Simultanschulgedanke unterlag, die Konfessionsschule blieb, gewiß nur zum Segen und Nutzen der Kinder und der Konfessionen. – Mögen diese zwei Versuche die ersten und letzten Versuche gewesen sein und bleiben für und für!