Seite:Großherzoglich Hessisches AGBGB 259.jpg

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78. der Artikel 119 des Dekrets, enthaltend Vorschriften über die Verwaltung der Rechtspflege in Kriminal- Zuchtpolizei- und Polizeisachen und einen altgemeinen Kostentarif, vom 18. Juni 1811;
79. der Artikel 79 des Dekrets, betr. die Ordnung der Universität, vom 17. November 1811;
80. der Artikel 88 des Dekrets, enthaltend Vorschriften über Erbauung, Instandsetzung und Unterhaltung der Straßen, vom 16. Dezember 1811;
81. das Staatsrathsgutachten über die Frage, ob die Beschlüsse der Präfekten, welche den Sollbestand der rechnungspflichtigen Beamten der Gemeinden und der öffentlichen Anstalten festsetzen, in die Güter dieser Beamten ohne Dazwischenkunft der Gerichte vollstreckbar sind, vom 24. März 1812;
82. die Artikel 16 bis 19, 37, 39, 67 des Dekrets, betr. die Erhaltung und Verwaltung der Güter, welche die Geistlichkeit in mehreren Theilen des Reichs besitzt, vom 6. November 1813;
83. die Verordnung, betr. das Verbot des Ankaufs von Früchten und Crescentien auf dem Felde und dem Halm, vom 30. Juni 1817;
84. die Verordnung, betr. die höchste Genehmigung der Acquisition von Vermögensstücken, welche an fromme Stiftungen, moralische Personen oder überhaupt in todte Hände übergehen, vom 22. Oktober 1817;
85. der Ministerialerlaß, betr. Ausdehnung der Verordnung über die landesherrliche Erlaubniß zur Annahme von Schenkungen und Vermächtnissen, welche in todte Hände übergehen, auf die Provinz Rheinhessen, vom 31. Januar 1820;
86. die Bekanntmachung, betr. die Baumpflanzungen längs den Hauptstraßen der Provinz Rheinhessen, vom 10. November 1820;
87. das Gesetz, betr. die Aufhebung der sogenannten Fornikationsstrafen, vom 30. Mai 1821;
88. die Verordnung, betr. die religiöse Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen, vom 27. Februar 1826;
89. das Gesetz, betr. die rechtlichen Wirkungen der Uebertragung von Rechten durch Cession, vom 6. Januar 1827;
90. das Gesetz, betr. die privilegia dotis und weiblichen Rechtswohlthaten jüdischer Ehefrauen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen, vom 6. Januar 1827;
91. das Gesetz zur Sicherung des Grundeigenthums und des Hypothekenwesens vom 29. Oktober 1830;