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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

Nro. 87.
Den Ordinarien ist zu bedeuten, daß Niemand über die Kondemnazion der Bulla Unigenitus weder pro noch contra disputiren, und daß die theologischen Schüler bloß den Begriff und nöthigen Unterricht davon erhalten sollen, und was noch mehreres dabei verordnet wird.
 Verordnung Wien vom 11. Mai 1782.
Nro. 88.
Die Einstellung des übermässigen Aufputzes, Prunks, und Beleuchtung der Kirchen und Kapellen; dann Aufhebung der in Privathäusern zur Dämmerungszeit abgehalten werdenden Andachten.
 Verordnung Wien vom 14. Mai 1782.
Nro. 89.
Alle landesfürstlichen Verordnungen sollen dem Volke von der Kanzel abgelesen und kundgemacht werden.
 Verordnung Wien vom 17. Mai 1782.
Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 188. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/190&oldid=- (Version vom 1.8.2018)