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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

und nach dem wahren Sinne der christlichen Toleranz auch gegen Irrende liebvoll, und mit aller Sanftmuth sich benehmen, folglich sich aller unanständigen Ausdrücke, oder Lästerungen der Religionsgegner enthalten, um so mehr aber durch deutlichen und ersprießlichen Unterricht, durch Uiberzeigung und gute Beispiele, wie es ohnehin die Pflicht eifriger Seelsorger fodert, die anvertrauten Pfarrgemeinden in der wahren allein seligmachenden Religion zu stärken, oder Irrende zurückzuführen sich bestreben sollen.
 Hofdekret vom 14. und 24. Weinmonat 1781., dann vom 14. Jäner 1782.
Uiberhaupt wird den Kreisämtern öfter die genaue Befolgung der ergangenen Toleranzgesetze, und die Erhaltung des Stillschweigens unter dem Volke in Beziehung auf die Religionsunterschiede, und damit auf die allseitige Erhaltung der Ruhe Sorge zu tragen anbefohlen.
 Hofdekret vom 19. März 1782.
Die Kreisämter haben auf die Toleranzgesetze zu wachen.
Auch wurden alle Obrigkeiten und Aemter zu einem bescheidenen Betragen gegen Akatholiken angewiesen. Vermittels des
 Hofdekret vom 31. Jäner 1782.
Die Obrigkeiten und Aemter haben sich gegen Akatholiken bescheiden zu betragen.
Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 435. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/441&oldid=- (Version vom 1.8.2018)