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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

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Bruderschaftsröcke der Geheimnisse bei Prozessionen zu tragen wird verboten. 417
Brünner Pfarreintheilung. 403
Bücherverzeichnisse nach verstorbenen Dechanten, Pfarrern, wie einzusenden. 215
Bücher werden alle dem Klerus erlaubet, so von der k. k. Zensur gutgeheissen sind. 239
Bücherbeischaffung (zur) werden den Pfarrern noch die Beiträge ex Cassa Parochorum gestattet, und wie es mit dießfälligen Quittungen zu halten sei. 252
Bulle de Largitione munerum ist allen Ordensgeistlichen verboten. 239
Bulle Unigenitus wird verboten. 239
Bulle in Coena Domini ist aus allen Ritualen zu reissen, und zu vertilgen. 238
Bußen und äuserliche Kirchenstrafen werden den Pfarrern verboten. 172


C.
Cassa (ex) Parochorum werden noch die Beiträge der Pfarrer zur Bücherbeischaffung und für Schulmeister gestattet, und wie es mit dießfälligen Quittungen zu halten sei. 252
Cathedratica von der Geistlichkeit an die Ordinarien abzuführende ist aufgehoben. 197
Chorbücher, Breviarien, Missalien u. d. gl. aus fremden Ländern herzuholen wird untersagt. 203
Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 484. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/490&oldid=- (Version vom 1.8.2018)