Seite:Handbuch aller unter Joseph II ergangenen Verordnungen und Gesetze Bd 2.pdf/7

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Diese Seite wurde noch nicht korrekturgelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du auf dieser Seite.
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

1. der päbstliche Herr Nunzius in demselben die von Sr. Majestät seit einiger Zeit in verschiedenen Gegenständen, welche die Geistlichen betreffen, ergangenen Verordnungen, und namentlich diejenigen, welche die noch etwa künftig anzuordnende Aufhebung einiger geistlichen Häuser in Allerhöchstdero Staaten betreffen dürften, als Verfügungen dargestellt habe, welche der Religion, der Kirche und dem Seelenheile nachtheilig, wie auch gewissen durch die Religion vorgeschrieben sein sollenden Gesetzen und Gebräuchen entgegen wären.

2. Daß derselbe vorgegeben hat, man habe sogar die Aufhebung regelmässiger Institute geistlicher Häuser beschlossen, obwohl solche von der Kirche feierlich wären gebilliget worden.

3. Daß durch die Worte: kein einziger so vieler Fürsten des deutschen Reichs, welcher in der röm. katholischen Gemeinschaft geblieben ist, und durch den folgenden wenig gemässigten Ausdruck: daß es unter diesen niemal einen gegeben habe, der sich unterstanden hätte, die Ausübung seiner Macht so weit zu erstrecken, der päbstliche Herr Nunzius wenigstens zu dem ex ratione inversa zu ziehenden gemässigten Schlusse Anlaß gegeben habe, daß derjenige nicht

Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 5. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/7&oldid=- (Version vom 1.8.2018)