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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung


solches nicht nur einigen Bischöfen der kaiserl. Staaten, sondern auch auswärtigen mitzutheilen: so wollen Se. Majestät bloß deßwegen, damit diese Mittheilungen nicht die schädlichen Eindrücke verursachen mögen, wozu sie bestimmt zu sein scheinen, daß Allerhöchstdero Hof- und Staatskanzler zu ihrem Namen obgedachtes Billet, wie folget, beantworte und zwar

Ad primum. daß aus der Abstellung der Mißbräuche, die nach und nach in die Gegenstände der Kirchenzucht eingeschlichen sind, der Religion nicht nur kein Nachttheil zugehe, sondern vielmehr dadurch nur Nutzen und Erbauung erfolgen könne, unter diesen Mißbräuchen kein einziger in der Wesenheit der von den Aposteln fortgepflanzten christlichen Religion sich vorgefunden habe, welche eben so, wie sie wegen der Mässigung ihrer Grundsätze und der Vortreflichkeit ihrer Sittenlehre von dem Regenten des größten Theils der gesitteten Nazionen mit so vielem Eifer als Bereitwilligkeit auf- und angenommen worden sind, also vermuthlich zum ewigen Unglücke der Menschlichkeit nicht würden haben aufgenommen werden können, wenn irgend ein einziger der oberherrlichen Gewalt zu nahe tretender, oder einer weisen Regierung nicht angemessener in derselben sich vorgefunden hätte; daß

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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 7. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/9&oldid=- (Version vom 1.8.2018)