primären Lichtquanten senkrecht auf der Polarisation der sekundären stehen, im zweiten Fall b) mögen alle vier Lichtquanten dieselbe Polarisation haben.
Mit der Bezeichnung:
soll also sein:
(8,1)
und in einem Koordinatensystem, in dessen -Achse der Vektor liegt, soll gelten:
(8,2)
Fig. 2
Wir rechnen nun für diese zwei Spezialfälle [(8,2 a), (8,2 b)] das Diracsche Matrixelement [(5,13), (5,14), (5,15)] (im Glied 4. Ordnung der Entwicklung nach Lichtfrequenzen ) und das Matrixelement der Feldfunktion (2,21) aus, setzen beide einander gleich:
(8,3)
und erhalten dadurch zwei lineare Bestimmungsgleichungen für die Konstanten und .
(Dabei ist allerdings die Definition des Spezialfalles, in welchem der Endzustand , gleich dem Anfangszustand , ist, in dem also gar keine Wirkliche Streuung stattfindet, nicht wörtlich zu nehmen. Sie muß vielmehr so aufgefaßt werden, daß die Endlichtquanten , nur relativ Wenig von den Anfangslichtquanten , abweichen, daß nach dieser Abweichung entwickelt wird und daß die Glieder nullter Ordnung dieser Entwicklung verglichen werden.)
Zunächst berechnen wir die Matrixelemente der Feldfunktionen (2,21) für die beiden Spezialfälle (8,2a), (8,2b):