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Emil Hübner: Hermes. Zeitschrift für classische Philologie Bd. 3
Ein Decret des L. Aemilius Paulus

ähnlich wird auch die turris Augusti titulo memorabilis an der Mündung des Flusses Sars in Galläcien bei Mela (3, 1, 11) zu verstehen sein. Allein dies hat wohl seinen Grund darin, dass später in befriedeten Zeiten solche turres entweder eingingen oder sich in oppida verwandelten. Longpérier vergleicht die auf den oben berührten bilinguen Münzen allein vorkommende Stadt Turiregina; und allerdings ist diese Vergleichung schon durch die unzweifelhaft auch in der Nähe zu suchende Lage dieser Stadt gewissermaßen nahegelegt. Der Name Turris Regina liesse sich auch mit dem Beinamen von Hasta Regia leicht in Verbindung bringen. Allein es stehn der Vergleichung doch gewichtige Bedenken entgegen. Turi Regina könnte, wenn man von der fehlenden Gemination des r einmal ganz absieht, doch nur der Ablativus sein; die sämmtlichen Münzen dieser Klasse aber zeigen die Stadtnamen ausnahmslos im Nominativ. Und ebenso die spanischen Städtemünzen überhaupt, mit Ausnahme weniger, auf denen das Neutrum des Adjectivs (aes) Ilipense, Iloiturgense sich findet. Ferner steht auf den übrigens sehr seltenen Münzen eigentlich nicht Turiregina, sondern Turirecina, wie die genauen Abbildungen bei Zobel zeigen. Und endlich braucht turi gar nicht mit dem lateinischen turris zusammenzuhängen, sondern stellt sich zu den einheimischen Personen- und Ortsnamen Thurrus[1], Turobriga oder Turibriga[2], Turriga und ähnlichen. Dass aus der turris Lascutana später, wie des Plinius Verzeichniss zeigt, ein oppidum stipendiarum geworden ist, entspricht, wie bemerkt, dem gewöhnlichen Gang der Entwickelung. Soviel über die in dem Decret genannten Orte.

Den Inhalt des Decrets nach seiner ganzen Bedeutung zu erörtern erfordert ein genaues Eingehn auf die dunklen und schwierigen Verhältnisse des ager provincialis; ich verweise darüber auf die folgenden Bemerkungen Mommsens. Auch die Schlussformel mit der Hinweisung auf die Ratihabierung durch Volk und Senat (poplus senatusque, nicht das übliche senatus populusque; ähnlich, wenngleich dies mit der offiziellen Anwendung im Decret des Proconsuls eigentlich nicht zu vergleichen ist, Vitruv in dem an Augustus gerichteten Eingang seines Werkes: cum … populus Romanus et senatus liberatus timore amplissimis tuis cogitationibus consiliisque gubernaretur) findet dort ihre Besprechung. Die Form des Decrets mit dem doppelten


  1. Ein keltiberischer Fürst bei Livius 40, 49, 4.
  2. So auf Inschriften, C. I. L. 2 zu n. 462.