Ein Decret des L. Aemilius Paulus

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Autor: Emil Hübner
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Titel: Ein Decret des L. Aemilius Paulus
Untertitel:
aus: Hermes. Zeitschrift für classische Philologie, Band 3, S. 243–260.
Herausgeber: Emil Hübner
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Erscheinungsdatum: 1869
Verlag: Weidmannsche Buchhandlung
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Erscheinungsort: Berlin
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Quelle: DigiZeitschriften, Kopie des Scans auf Commons
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zu S. 244.
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EIN DECRET DES L. AEMILIUS PAULUS.

Im vergangenen Jahr hat ein beim Straßen- oder Eisenbahnbau in Spanien beschäftigter Ingenieur, Herr Ladislaus Lazeski aus Polen, das Glück gehabt, die älteste und wichtigste aller bisher in Spanien gefundenen lateinischen Inschriften, eine kleine Erztafel, in seine Hände zu bringen. In Spanien selbst ist, so viel ich bis jetzt habe feststellen können, von dem ganzen Fund überhaupt nichts bekannt geworden. Der Besitzer brachte die Tafel nach Paris und dort gelang es nach einigen Verhandlungen der Energie des Herrn de Longpérier, welcher ihre Bedeutung sofort richtig erkannte, sie für die Sammlung des Louvre zu erwerben. Herr de Longpérier, dessen intelligenter Leitung dieses großartige Institut und damit das ganze Publicum schon so vieles schuldig geworden ist, hat die Verschleppung des unvergleichlichen Documents unter Umständen abzuwenden gewusst, die eines öffentlichen Dankes um so mehr werth sind, als sie selbst der Oeffentlichkeit sich entziehen. Er legte das kleine Denkmal der Akademie der Inschriften zuerst in der Sitzung vom 30. August des v. J. mit einigen kurzen Bemerkungen vor[1]. Dies gab Hrn. Renier, welcher jener Sitzung nicht beigewohnt hatte, Veranlassung, in der Sitzung vom 4. October auf die Inschrift zurückzukommen. Seine Bemerkungen über dieselbe sind, zugleich mit den früher gemachten Longpériers und mit einem nicht sehr gut ausgeführten Facsimile der Inschrift selbst in den Comptes rendus vom September und October, die jedoch erst im Januar dieses Jahres zur Versendung gelangt sind, veröffentlicht worden (S. 267 ff.). Als ich Hrn. de Longpérier im September des vorigen Jahres in Paris sah, versprach ich mit der Publication in Deutschland bis nach dem Erscheinen der Comptes rendus zu warten; obgleich die Mittheilungen der Revue archéologique[2] die Neugier [244] immer reger gemacht hatten. Inzwischen brachte Mommsen im October den gelungenen Papierabdruck mit, den ihm Hr. de Longpérier in liberalster Weise zur Verfügung gestellt hatte. Dieser liegt dem hier gegebenen Holzschnitt zu Grunde; es ist also keine Veranlassung vorhanden, mit der Veröffentlichung in Deutschland länger zu zögern[3].

Gefunden ist die Erztafel nach den Angaben des Besitzers in den Gebirgen von Gibraltar (la sierra de Ronda nennen sie die Spanier), gegen Jimena (de la Frontera) hin (das ist die südwestliche, Cadix zugewendete Seite), sechs Kilometer von Alcalá de los Gaveles – so die französischen Mittheilungen. Gemeint ist unzweifelhaft Alcalá de los Gazules, welches grade westlich von Jimena liegt, auf der Straße nach Medina Sidonia und Cadix. Der Holzschnitt giebt das Denkmal in der Größe des Originals. Die Abbildung der Comptes rendus erweckt die Vorstellung von einer gewissen Rohheit der Ausführung; allein selbst im Papierabdruck zeigen sich die Schriftzüge in reinlicher Deutlichkeit. Sie sind, wie die ganze Tafel, offenbar mit Sorgfalt ausgeführt und machen, trotz der Kleinheit und schmucklosen Einfachheit des ganzen, welche zu guter republicanischer Zeit sehr wohl passt, doch den Eindruck einer gewissen soliden Eleganz. Dass der eigenthümlich an der linken Seite angebrachte Henkel ursprünglich beabsichtigt gewesen und nicht etwa erst später angefügt worden ist, beweisen die desshalb eingerückten Zeilen 5 und 6. Erztafeln dieser Art pflegen sonst mit Nägeln an den Wänden befestigt zu werden. Allein es findet sich keine Spur der hierfür notwendigen Löcher, etwa in den vier Ecken. Denkt man sich aber das Täfelchen in dem Ring des Henkels aufgehängt, so laufen die Zeilen von oben nach unten, statt von links nach rechts. Schwer denkbar ist die Befestigung an einem an der linken Seite anzunehmenden freistehenden Stäbchen. Man wird sich also wohl dabei beruhigen müssen, dass die beabsichtigte Art der Aufbewahrung auf das unde de plano recte legi possit keine Rücksicht genommen hat. Vielleicht lässt sich das aus dem Charakter der Urkunde näher begründen; nicht alles urkundlich aufgezeichnete war ja, wie wir wissen, zugleich zu dauernder öffentlicher Kenntnissnahme bestimmt[4].

[245] Weder zu Anfang noch am Schluss fehlt irgend etwas. Z. 1 fehlt zwischen L und AIMILIVS der Punkt, wohl nur zufällig, oder vielleicht weil die Tafel an der Ecke leichter der Beschädigung ausgesetzt sein mochte. INPEIRATOR steht deutlich auf dem Original. Die Punkte stehn sonst überall wo sie stehn sollen; dass Z. 8 INCASTREIS zu einem Wort verbunden wird, entspricht der bekannten Regel; Zwischen A D Z. 9 scheint in der That der trennende Punkt zu fehlen. Am Schluss der Zeilen fehlen die Punkte ebenfalls der Regel gemäß; sie sind überall dreieckig und stehn auf der Mitte der Zeilen. Abkürzungen sind im Text selbst gar nicht angewendet, ausser da wo sie nothwendig sind, beim Personennamen. Das E von QVE am Schluss von Z. 4 blieb offenbar nur des Raumes wegen fort. Nur das Datum am Schluss der Inschrift zeigt die Abkürzungen ACT und die üblichen im Tagesdatum A D · XII · K · FEBR. Der bloße Anfangsbuchstab des Tagesnamens K (statt KAL) ist, wie Ritschl bemerkt hat (in der Abhandlung über die tesserae gladiatoriae S. 39 des Sonderabdrucks) dem durchstehenden Gebrauch der älteren Zeit entsprechend. Für die Monatsnamen giebt es keine unwandelbar gleichmäßigen Abkürzungsformen; FEBR oder FEB (nicht FE und F) werden gleichmäßig im Gebrauch gewesen sein. Die Schriftformen zeigen im ganzen eine so sichere und ausgebildete Technik, wie sie uns wohl auf Stein schon in alter Zeit begegnet (z. B. auf den beiden ältesten Scipionensarkophagen), bisher aber meines Wissens auf Erz noch nicht gefunden worden ist. Ueberblickt man die Beihe der bei Ritschi facsimilierten Urkunden (Tafel XVIII bis XXXIV), so zeigt sich auf ihnen, mit geringen Schwankungen, eine stetige Abnahme in der Sicherheit, Gleichmäfsigkeit und Eleganz der Schrift. Insbesondere macht das, wie nachher zu erweisen ist, der Zeit nach am nächsten stehende Senatusconsult über die Bacchanalien einen weit roheren Eindruck. Im einzelnen entsprechen die Schriftformen den bisher gemachten Beobachtungen: das L ist regelmäßig spitzwinklig, das P dagegen schon durchgehends deutlich abgerundet, nicht eckig (Π), E F, M und N zeigen die bekannten Eigenthümlichkeiten, das O ist zuweilen deutlich kleiner als die übrigen Buchstaben (z. B. in poplus Z. 7), Q kurz geschwänzt. Nach Gedankenabschnitten sind die Zeilen nicht abgetheilt.

Ich lasse zunächst die Umschrift des Textes folgen.

L. Aimilius L. f(ilius) inpeirator decreivit, utei quei Hastensium servei in turri Lascutana habitarent, liberei essent; agrum [246] oppidumqu(e), quod ea tempestate posedisent, item possidere habereque iousit, dum poplus senatusque Romanus vellet.

Ac(tum) in castreis a(nte) d(iem) XII k(alendas) Febr(uarias).

Was die Person des hier genannten Imperators und mithin die Zeitbestimmung der Inschrift anlangt, hat Renier in den angeführten Bemerkungen wie natürlich bereits in der Kürze richtig angegeben. Die folgenden Erörterungen sollen alles dabei in Betracht kommende in möglichster Vollständigkeit vorführen. Das mangelnde Cognomen, die Schriftformen, wie gesagt, und die nachher zu erörternden grammatischen und orthographischen Besonderheiten der Inschrift lassen darüber nicht den geringsten Zweifel, dass sie der republicanischen Zeit angehört. Hierdurch sind von vornherein L. Aemilius L. f. M. n. Lepidus Paullus, oder Paullus Aemilius Lepidus, der Consul suf. des J. 710 der capitolinischen Fasten, und L. Aemilius L. f. Paullus, der Consul des J. 754[5] ausgeschlossen; bei ihnen passt sonst der eigene Vorname und der der Väter. Unter den republicanischen Aemilii giebt es überhaupt, soviel ich sehe, nur einen einzigen sicheren Lucius Sohn eines Lucius aus der älteren Zeit, nämlich den Consul des J. 413 der capitolinischen Fasten; denn dass der noch ältere Militärtribun der Jahre 365 bis 374 eines Lucius Sohn, nämlich des gleichnamigen Tribunen von 363 Vetter gewesen sei[6], beruht auf bloßer, und nicht einmal wahrscheinlicher Combination; vielmehr sind die Tribunen von 363 und 365 als identisch anzusehn[7]. An eine Urkunde aus dem Anfang des fünften Jahrhunderts aber ist, abgesehn von allem anderen, schon desshalb nicht zu denken, weil es um diese Zeit noch keine hispanischen Provinzen Roms gab. Unbekannt sind, soviel ich sehe, die Väter des L. Aemilius Regillus, Prätor im J. 564, und eines bei Livius (37, 31) erwähnten L. Aemilius Scaurus, so wie des Prätors L. Aemilius Papus, der im J. 549 Sicilien als Provinz erhielt[8]. Dass er später Proconsul des jenseitigen Spaniens und Imperator geworden, ist nicht überliefert und nicht wahrscheinlich, da wir die Reihe der römischen Beamten in den beiden hispanischen Provinzen im sechsten Jahrhundert der Stadt ziemlich vollständig kennen. Unter ihnen ist einer, [247] auf den Namen und andere Umstände so genau passen, als für die Identificierung überhaupt beansprucht werden kann.

L. Aemilius L. f. M. n. Paullus wird, wie es scheint, zuerst genannt als triumvir coloniae deducundae bei der Colonisation von Croton (Livius 34, 45, 5) im Jahr d. St. 560. Dass er drei Mal Militärtribun und Quästor gewesen, bezeugt ausdrücklich nur das arretinische Elogium[9]; curulischer Aedil war er mit M. Aemilius Lepidus im J. 561[10]; Prätor im J. 563 (Livius 35, 24, 6) mit demselben Lepidus; bei der Verloosung der Provinzen fiel ihm das jenseitige Hispanien zu (Livius 36, 2, 6). Und es heisst dabei (36, 2, 8): L. Aemilio Paulo in ulteriorem Hispaniam praeter eum exercitum, quem a M. Fulvio proconsule accepturus esset (seinem Vorgänger, der seit dem J. 561 in der Provinz war, Livius 34, 55, 6), decretum est, ut novorum militum tria milia duceret et trecentos equites, ita ut in iis duae partes socium Latini nominis, tertia civium Romanorum esset. Beim J. 564 wird gemeldet duas Hispanias … obtinentibus prorogatum in annum imperium est et idem exercitus decreti (Livius 37, 2, 11). Doch hatte Paulus zuerst Unglück: nuntius ex Hispana tristis, heisst es unter demselben Jahr, adversa pugna in Bastetanis ductu L. Aemilii proconsulis[11] apud oppidum Lyconem[12] cum Lusitanis sex milia de Romano exercitu cecidisse, ceteros paventes intra vallum compulsos aegre castra defendisse et ad modum fugientium magnis itineribus in [248] agrum pacatum reductos; haec ex Hispania nuntiata (Livius 37, 46, 7). Aber im folgenden Jahr 565 prius aliquanto, quam successor veniret, L. Aemilius Paulus, qui postea regem Persea magna gloria vicit, cum priore anno haud prospere rem gessisset, tumultuario exercitu collecto signis collatis cum Lusitanis pugnavit; fusi fugatique hostes, caesa decem octo milia armatorum, duo milia trecenti capti, et castra expugnata. Huius victoriae fama tranquilliores in Hispania res fecit (Livius 37, 57, 5). Nachher heisst es von demselben Jahr supplicationes deinde fuerunt ex senatus consulto, quod L. Aemilius in Hispania[13] prospere rem publicam gessisset. Plutarch, der einer anderen Quelle wie Livius folgt, wohl dem Polybius[14], meldet von der Niederlage nichts, wohl aber von zwei Siegen über die Barbaren, καὶ δοκεῖ, heisst es dabei, τὸ κατόρθωμα τῆς στρατηγίας περιφανῶς γενέσθαι, χωρίων εὐρυΐᾳ καὰ ποταμοῦ τινος διαβάσει (wahrscheinlich des Baetis) ῥαστώνην παράσχοντος αὐτὸν πρὸς τὸ νίκημα τοῖς ατρατιώταις, πόλεις δὲ πεντήκοντα καὶ διακοσίας ἐχειρώσατο δεξαμένας αὐτὸν ἑκουσίως. Εἰρήνῃ δὲ καὶ πίστει συνηρμοσμένην ἀπολιπὼν τὴν ἐπαρχίαν εἰς Ῥώμην ἐπανῆλθον u. s. w., wobei seine Uneigennützigkeit hervorgehoben wird. Auf diesen hispanischen Sieg des Paulus nebst den beiden späteren über Ligurien vom J. 573 und über Makedonien vom J. 586 bezieht sich, wie Mommsen bemerkt hat[15], die Beischrift PAVLLVS · TER auf dem um das J. 700 geschlagenen Denar seines Nachkommen Paulus Lepidus[16]. Zu ergänzen ist nämlich imperator; denn triumphiert hat Paulus nur zwei Mal, über die Ligurer und über den Perseus, was, in Uebereinstimmung mit Livius ausdrücklicher Angabe über den spanischen Sieg, die capitolinischen Triumphalfasten, welche den Triumph über Perseus auch ausdrücklich als den zweiten des Paulus bezeichnen[17], und das arretinische Elogium, welches des spanischen Feldzugs überhaupt keine Erwähnung thut, [249] bezeugen, wogegen die Inschrift auf dem Bogen des Fabius (wahrscheinlich nämlich seines Enkels, des Q. Fabius Maximus Allobrogicus, Consul des J. 633), auf der die Worte triumphavit ter stehen[18], und übereinstimmend Velleius[19] ihn auch für diesen hispanischen Sieg triumphieren lassen, was, wie Mommsen ebenfalls angemerkt hat, auf die absichtliche Uebertreibung parteiischer Annalisten zurückzuführen ist.

Auf diesen allbekannten Mann, den Sieger von Pydna, passen nun alle Indicien, welche das neue Decret bietet, vollkommen: Namen und Titel, der Fundort, die in dem Decret genannten Localitäten, der Inhalt des Decrets, das Datum.

Namen und Titel. L. Aimilius L. f., ohne das Cognomen, welches in der offiziellen Bezeichnung unzulässig ist und in der alten Eponymenliste wie in den daraus geflossenen annalistischen Berichten und in allen alten Urkunden regelmäßig fehlt[20], musste sich Paulus in einer solchen Urkunde nennen. Der Titel imperator entspricht dem eben erfochtenen Sieg, welchem ebenfalls dem Brauch gemäß die Begrüßung als Imperator von Seiten des Heeres unmittelbar gefolgt war. Somit wird die Aufschrift der Münze bestätigt.

Der Fundort. Jimena entspricht, wie Inschriften gelehrt haben, dem alten Oba[21], welches wahrscheinlich zum Conventus von Hispalis und sicher zum jenseitigen Hispanien gehört. Alcalá de los Gazules liegt auf dem einzig möglichen directen Weg von Oba nach Asido (Medina Sidonia) und entspricht, als arabisches Castell und in natürlich fester Lage, wahrscheinlich auch einer römischen Stadt. Inschriften jedoch sind meines Wissens daselbst nicht gefunden worden und es fehlte bisher an einen festen Anhalt zur Identificierung mit einem bestimmten Ort. Die Urkunde ist wohl nicht weit von den Orten weggekommen, für die sie ursprünglich bestimmt war.

Die Hastenses und die Turris Lascutana. Drei Jahr nach dem Sieg des Paulus über die Lusitaner, zum J. 568, berichtet Livius, seinen annalistischen Quellen folgend, von einem Sieg des Prätors L. Atinius, der seit zwei Jahren das jenseitige [250] Hispanien verwaltete, über die Lusitaner in agro Hastensi[22] und der darauffolgenden Eroberung des oppidum Hasta[23]. Vorausgesetzt dass diesem Zeugniss zu trauen ist – und die Variante der Mainzer Hs. giebt, bei der naheliegenden Verwechselung mit dem durch das argentum Oscense berühmten Ort, keinen ausreichender Grund zum Misstrauen –, so ist es das bisher älteste, in welchem von dem Ort überhaupt die Rede ist. Was jene Variante anlangt, so kann an das arragonische Osca, im Nordosten des diesseitigen Hispanien, unter keinen Umständen gedacht werden. Ein zweites Osca gab es in Turdetanien nach den Zeugnissen des Plinius (3 § 10) und Ptolemaeus (2, 4, 12). Es ist nicht zu verwechseln mit dem aus Inschriften bekannten Osqua (C. I. L. 2 S. 275), welches beide Zeugen neben Osca anführen, Ptolemaeus (2, 4, 11) als Escua und zu den Turdulern gehörig, die er von den Turdetanern trennt. Aber da gleich darauf der Name Hasta ausschliesslich in der Ueberlieferung erscheint, so ist auch auf das Vorhandensein eines zweiten Osca in der jenseitigen Provinz nichts zu geben. Im Census des Agrippa erscheint Hasta als Colonie mit dem Beinamen Regia (Plinius 3 § 11). Strabo (3, 1, 9) erwähnt nur der κατὰ Ἄσταν ἀνάχυσις (ebenso Ptolemaeus 2, 4, 5 ἡ κατὰ Ασταν εἴσχυσις), und noch einmal der Stadt Ἄστα (3, 2, 5), ohne über ihren Ursprung und ihre politische Qualität etwas näheres anzugeben. Mela (3, 1, 4) nennt ebenfalls die colonia Hasta. Die Schreibung mit der Aspiration haben auch die Hss. des bellum Hispaniense (36, 4 nach Nipperdey), ferner die Itinerarien der drei Becher von Vicarello (Henzen 5210) und das offizielle (S. 409, 4); nur der Ravennas hat wieder, wie die Griechen Strabo und Ptolemaeus, die nicht aspirierte Form. Die aspirierte Form bezeugt auch unsere Inschrift und sie bietet wie gesagt zugleich das älteste Zeugniss für das Vorhandensein des Ortes überhaupt. Seine Lage ist mit ziemlicher Sicherheit zu bestimmen auf einen noch jetzt la mesa de Asta genannten wüsten Platz zwischen Jerez de la Frontera und Trebujena; die Steine und Inschriften von Hasta wurden wahrscheinlich in Jerez von den Arabern zu Bauten verwendet. Der Name Hasta klingt durchaus römisch; rein römische Namen pflegen auch in Hispanien die ältesten Ansiedlungen römischer Bürger zu führen (man vergleiche Valentia, Salaria, Pollentia, Italica); es liesse sich wohl denken, [251] dass Hasta von dem Speer des Mars genannt worden sei, wie andere hispanische Städte später römische Beinamen aus dem Gebiet des nationalen Cultus zu erhalten pflegten: so Hispalis Romula, Ossigi Latonium, Callenses Aeneanici. Mit der Annahme des Ursprungs der Stadt aus einer solchen rein römischen Ansiedlung aber lässt sich kaum auf irgend wahrscheinliche Weise vereinigen der oben angeführte Bericht über die Einnahme der Stadt durch den römischen Prätor L. Atinius; auch der Beiname Regia deutet wohl auf fremden[24] Ursprung. Wäre der Name ein nothwendiger Beweis des römischen Ursprungs, so würde darauf hin die Variante der Mainzer Handschrift in jenem Zeugniss an Bedeutung gewinnen. Aber nothwendig ist es keineswegs die Stadt wegen des Namens für eine römische Gründung zu halten; die Aspiration ist ganz irrelevant, wie die Schreibungen Iberos und Hiberus nebst den Derivaten zeigen; auch hier haben die Griechen, also doch im allgemeinen die älteren Quellen, die nicht aspirierte Form, die mit der Aspiration in älterer Zeit stets auf gespanntem Fuß lebenden Römer die aspirierte. Also wird man unter allen Umständen sicherer gehn, wenn man den Namen, in Uebereinstimmung mit jenem Bericht der Annalen, für einen nichtrömischen, einheimischen hält. Dazu kommt als erhebliche Unterstützung das Vorkommen des gleichen Stadtnamens in Ligurien (das heutige Asti); denn auch dort ist die Form mit der Aspiration jetzt wenigstens im Pliniustext (3 § 49) nach der handschriftlichen Ueberlieferung hergestellt, und die griechischen Zeugnisse scheinen den gleichen Wechsel mit der nichtaspirierten zu zeigen. Bei der schon von Humboldt hervorgehobenen Analogie zwischen iberischen und ligurischen Ortsnamen spricht dies Vorkommen sehr deutlich für den nichtrömischen Ursprung auch der hispanischen Stadt. Die geringe Anzahl der Inschriften und anderer Denkmäler, die sich von ihr erhalten haben, zeigt an, dass sie, wie so manche in republikanischer Zeit blühende Stadt, in der Kaiserzeit heruntergekommen ist. Das Decret des Paulus spricht von den Hastenses ohne nähere Bezeichnung derselben als cives, coloni, municipes. Allein dass, wie gleich zu betrachten ist, eine ihnen untergebene Gemeinde die Selbständigkeit erhält, beweist dass sie schon damals eine gewisse Bedeutung gehabt haben muss. Die Lostrennung der untergebenen Gemeinde wird wohl bestimmt gewesen sein denselben Unabhängigkeitssinn zu dämpfen, der bald darauf zur offenen Empörung und dann zur völligen Unterwerfung führte. [252] Was die Turris Lascutana anlangt, so hat Longpérier[25] bereits mit Benutzung der von Zobel[26] zuerst richtig bestimmten bilinguen Münzen dieser Stadt (auf deren Autorität hin jetzt die Form Lascuta in den Pliniustext gesetzt worden ist, 3 § 15) aus der Zugehörigkeit des Ortes zum Convent von Gades nach dem Census des Agrippa und aus dem Fundort und Prägungsgebiet jener Münzen, die sämmtlich Gemeinden dieser Gegend angehören (Asido, Baelo, Iptuci, Lascuta, Oba, Turiregina, Vesci) auf die Lage desselben den richtigen und einzig möglichen Schluss gemacht[27]. Das hoch und fest gelegene Castell von Alcalá de los Gazules ist zwar selbst meines Wissens kein Fundort römischer Reste; aber in der Nähe sind gelegentlich verschiedene Plätze römischer Niederlassungen aufgedeckt worden[28]. Ohne weitere Funde lässt sich daher zwar nichts Bestimmtes behaupten; aber dass das Decret des Paulus, auf welchem der Ursprung der Unabhängigkeit der Gemeinde beruhte, einst in ihr selbst aufbewahrt worden, ist sicher und, trotz der Möglichkeit der Verschleppung daher, alles übrige erwogen, sehr wahrscheinlich, dass Lascuta eben dort gelegen habe, etwa zwischen Oba und Asido; was keineswegs zu fern von Hasta ist, als dass es nicht einst einen Bestandtheil seines Gebietes gebildet haben könnte. Dass der Ort als eine turris bezeichnet wird, ist der Vorstellung, die wir uns von den ältesten befestigten Niederlassungen kleineren Umfangs machen können, durchaus entsprechend. So schildert sie der Vf. des bellum Hispaniense (8, 2): hic etiam (eben im jenseitigen Hispanien) propter barbarorum crebras excursiones omnia loca, quae sunt ab oppidis remota, turribus et munitionibus retinentur; sicut in Africa, rudere, non tegulis teguntur; simulque in his habent speculas et propter altitudinem longe lateque prospiciunt. Ich finde zwar nicht, dass die Bezeichnung turris für einen befestigten Ort ausserdem in Hispanien vorkommt; denn der bei Strabo (3, 1, 9) erwähnte Καιπίωνος πύργος, den Mela (3, 1, 4) das monumentum Caepionis nennt, war ein Pharus; die im Itinerar zweimal vorkommende Bezeichnung von Mansionen ad turres S. 400, 6 und 445, 2) geht gewiss auf römische Wachtthürme und [253] ähnlich wird auch die turris Augusti titulo memorabilis an der Mündung des Flusses Sars in Galläcien bei Mela (3, 1, 11) zu verstehen sein. Allein dies hat wohl seinen Grund darin, dass später in befriedeten Zeiten solche turres entweder eingingen oder sich in oppida verwandelten. Longpérier vergleicht die auf den oben berührten bilinguen Münzen allein vorkommende Stadt Turiregina; und allerdings ist diese Vergleichung schon durch die unzweifelhaft auch in der Nähe zu suchende Lage dieser Stadt gewissermaßen nahegelegt. Der Name Turris Regina liesse sich auch mit dem Beinamen von Hasta Regia leicht in Verbindung bringen. Allein es stehn der Vergleichung doch gewichtige Bedenken entgegen. Turi Regina könnte, wenn man von der fehlenden Gemination des r einmal ganz absieht, doch nur der Ablativus sein; die sämmtlichen Münzen dieser Klasse aber zeigen die Stadtnamen ausnahmslos im Nominativ. Und ebenso die spanischen Städtemünzen überhaupt, mit Ausnahme weniger, auf denen das Neutrum des Adjectivs (aes) Ilipense, Iloiturgense sich findet. Ferner steht auf den übrigens sehr seltenen Münzen eigentlich nicht Turiregina, sondern Turirecina, wie die genauen Abbildungen bei Zobel zeigen. Und endlich braucht turi gar nicht mit dem lateinischen turris zusammenzuhängen, sondern stellt sich zu den einheimischen Personen- und Ortsnamen Thurrus[29], Turobriga oder Turibriga[30], Turriga und ähnlichen. Dass aus der turris Lascutana später, wie des Plinius Verzeichniss zeigt, ein oppidum stipendiarum geworden ist, entspricht, wie bemerkt, dem gewöhnlichen Gang der Entwickelung. Soviel über die in dem Decret genannten Orte.

Den Inhalt des Decrets nach seiner ganzen Bedeutung zu erörtern erfordert ein genaues Eingehn auf die dunklen und schwierigen Verhältnisse des ager provincialis; ich verweise darüber auf die folgenden Bemerkungen Mommsens. Auch die Schlussformel mit der Hinweisung auf die Ratihabierung durch Volk und Senat (poplus senatusque, nicht das übliche senatus populusque; ähnlich, wenngleich dies mit der offiziellen Anwendung im Decret des Proconsuls eigentlich nicht zu vergleichen ist, Vitruv in dem an Augustus gerichteten Eingang seines Werkes: cum … populus Romanus et senatus liberatus timore amplissimis tuis cogitationibus consiliisque gubernaretur) findet dort ihre Besprechung. Die Form des Decrets mit dem doppelten [254] Verbum finitum (inpeirator decreivit utei … servei … leiberei essent; agrum … item possidere habereque iousit) deutet wohl darauf, dass wir auch hier einen Auszug, nicht den vollen Wortlaut, vor uns haben.

Das Datum endlich, der 19. Januar (nach dem alten Kalender; nicht der 21., wie Renier nach dem cäsarischen Kalender angiebt) braucht nicht vom J. 566 verstanden zu werden, wie Renier meint. Paulus war Prätor zuerst für das Jahr 563/564; dann, nach erfolgter Prorogation, auch für 564/565; 565 erfocht er den Sieg über die Lusitaner, der ihm den Imperatortitel eintrug. Da das Amtsjahr mit dem 14. März ablief, so reicht das Jahr noch aus für den Sieg und die Erwerbung des Imperatortitels[31]. Und das passt auch sehr gut zu den Berichten über des Paulus Nachfolger L. Baebius Dives, der für 565/566 Prätor sein sollte[32], aber auf dem Marsch nach Hispanien in Folge seiner im Kampf mit den Ligurern erhaltenen Wunden in Massilia starb[33]: dadurch muss sich der Commandowechsel schon verzögert haben. Auf die Meldung von seinem Tod beauftragt der Senat den P. Iunius Brutus, der in Etrurien commandierte[34], die freigewordene Provinz zu übernehmen. Dort hatte inzwischen, nach dem oben schon angeführten Zeugniss des Livius, Paulus jenen Sieg erfochten, der ihm den Imperatortitel brachte, prius aliquanto, quam successor veniret; was nur auf den zunächst vorhergenannten Brutus bezogen werden kann, nicht (mit Weissenborn) auf den mittler Weile verstorbenen Dives. So erklärt es sich, dass der Commandowechsel, wie häufig auch sonst, erst nach Ablauf des Amtsjahres, wohl im Herbst des J. 565, stattfand. Dass das Decret im Lager erlassen worden ist, stimmt vortrefflich zu dem noch keineswegs befriedeten Zustand der Provinz.

Also kann darüber kein Zweifel sein, dass dies Decret in der That am 19. Januar des J. 565 (= 189 v. Chr.) erlassen worden ist. Mithin ist es um drei Jahr älter als die bisher bekannte älteste lateinische Urkunde auf Erz, die wir besitzen, das sogenannte Senatusconsult (richtiger der dasselbe referierende Brief der Consuln an eine bruttische Gemeinde), betreffend das Verbot der Bacchanalien[35]. Es [255] bleibt daher noch übrig, die hohe sprachliche Bedeutung kurz zu erörtern, welche das Decret als datiertes Zeugniss aus so alter Zeit besitzt.

Durchaus dem Eindruck entsprechend, welchen, wie oben gesagt, die Schrift der Tafel in ihrer sorgfältigen und gleichmäßigen Ausführung macht, sind die Sprachformen der Urkunde. Während die drei Jahr jüngere Tafel vom J. 568 (bei deren Vergleichung freilich ihr bei weitem größerer Umfang zu beachten ist: sie enthält rund 330 Wörter gegen rund 40 der Tafel von 565; also das achtfache) die Gemination der Consonanten constant vermeidet (sie enthält, wenn ich recht gezählt habe, rund 40 Beispiele der Nichtgemination, von denen ausser dem sieben Mal vorkommenden velet und tabulai alle übrigen auf s treffen), finden wir hier auf zwei Beispiele der Nichtgemination (wovon das zweite allerdings doppelt gezählt werden kann)

iousit Z. 7
posedisent 5

fünf der Gemination

essent 4
oppidum 4
possidere 6
turri 3
vellet 8

von denen das zweite sogar den Labial trifft, so dass also nicht durchgehends das höhere Alter der Gemination bei den Liquiden r, l und dem Zischlaut s als Erklärung dienen kann. In der Vocalisation zeigt auch die Tafel von 568 schon einiges Schwanken: auf eine Form mit ae (aedem Z. 2) kommen fünf mit ai (aiquom datai Duelonai haice tabelai); ai zeigt unser Decret nur in dem Namen Aimilius. Für lang i überwiegt auch hier ei, wie in der Tafel von 568 (welche auch davon etwa 40 Beispiele aufweist, gegen vier, wo man ei erwarten könnte, isque Latini quiquam urbani; solche Stammsilben, in denen ei auch sonst nicht vorkommt, ungerechnet); und zwar in Stammsilben

decreivit 1
leiberei 4

wie in der Flexion und in Schlusssilben

castreis 8
leiberei 4

[256]

quei 2
servei 2
utei 2


Ganz singulär ist die Form inpeirator Z. 1. Nicht einmal der i-laut überhaupt, geschweige der volle und lange der i pinguis, ist an dieser Stelle bisher vorgekommen noch, soviel ich sehe, rationell zu begründen. Imperare (enduperare) kann doch nur mit parare zusammengebracht werden und ist auch stets damit zusammengebracht worden[36]; das aus dem kurzen a des Stamms regelmäßig abgelautete kurze e ohne allen Klang zum i hin ist also das einzig rationale. Ein Versehn des Graveurs oder Concipisten, das man auf die provinzielle Herkunft der Tafel schieben könnte, kann vorliegen; ein Versuch es zu verbessern ist nicht gemacht worden, denn das i steht groß und deutlich, ohne Spur von versuchten Aenderungen, auf der Tafel. Am meisten Analogie bietet vielleicht die Form queistores auf dem uralten marsischen Stein C. I. L. 1,183 (vgl. die Addenda S. 555). Auch das faceiu(ndum) auf dem Stein von Benevent C. I. L. 1, 1223 kann verglichen werden und zu vergleichen sind ferner die irrationale Anwendung der Aspiration (Hinnad, Helpis und ähnliches) und ihre Transposition (Chartago teathrum). Auf dem Gebiet der Lehnwörter aus dem Griechischen hat sich das Latein noch weit größere Anomalien erlaubt. Fast ebenso auffallend, aber doch wenigstens durch die Länge des Vocals einigermaßen gerechtfertigt, ist das gleich folgende decreivit. Cerno, zu der Klasse der Verba gehörig, deren Präsensstamm durch Erweiterung mit dem Suffix na entstand (wie sper-no zu sp(e)re und sterno zu st(e)ra-), das wir im Latein nach r s t m (und vielleicht n) und nach Vocalen eintretend finden, zeigt im Perfect den reinen Stamm c(e)rē; an diesen tritt das dem Latein eigene Perfectsuffix vi (aus fui). Zu den schwierigsten Formen der lateinischen Verbalflexion gehören bekanntlich die Imperfecta der consonantischen und der i-Conjugation {legēbam exuēbam, audiēbam) nebst den seltenen analogen Futurbildungen; bei der vocalischen Conjugation (amā-bam docē-bam audī-bam) kann die Länge des Vocals auf die ursprüngliche Länge des Stammvocals zurückgeführt werden, bei der consonantischen Conjugation und der mit kurzem Stammvocal greift man auch hier zu dem allezeit bereiten Bindevocal (legĕ-ĭbam oder legĕ-ĕbam legēbam). [257] Mit diesem selben Bindevocal wird man decre-ivit decreivit als einigermaßen rational vertheidigen können; aber singulär bleibt es darum doch.

Ich kehre zu den Vocalen des Decrets zurück. Von ou ist nur ein Beispiel vorhanden in

iousit 7

entsprechend dem iousiset (zwei Mal) und ioubeatis, ferner den Formen coniourase noundinum plous der Tafel von 568. Sonst bietet unsere Tafel aus dem Gebiet der Lautlehre nichts bemerkenswerthes; zu oi, welches die von 568 noch in drei Beispielen bietet (comoinem foideratei oinvorsei) ist keine Veranlassung, ebenso wenig zu dem alterthümlichen Uebergang des d in r vor v und f (arvorsum arfuise arfuerunt). Auch die alterthümliche Vocalunterdrückung derselben {senatorbus oinvorsei) findet in unserer Tafel nur eine Parallele in

poplus 7

zu dem sich das poplicod der Tafel von 568 und gleichartige Formen aus dem bantischen und dem Repetundengesetz, ferner das poplom der restituierten Duiliussäule und der Dativ poplo auf der capitolinischen Basis der Lykier (C. I. L. 1, 589) stellen. Das Fehlen des Vocals in dem Suffix ul (ol) ist aber, wie bekannt, im Volksmund bis in die spätesten Zeiten üblich geblieben.

In der Flexion von Nomen und Verbum zeigt unsere Tafel ebenfalls viel weniger Abweichung von dem geläufigen Latein des siebenten und achten Jahrhunderts als die jüngere von 568. Jene reicht mit den Nominativen des Plurals auf es (ques zwei Mal), den Ablativen auf d (coventionid oquoltod poplicod preivatod sententiad) nebst den verwandten adverbialen Formen (ead exstrad facilumed sed suprad), den Genitiven nominus und senatuos (vier Mal), dem adverbialen necesus, mit einer vollen Verbalform wie potisit ebenso wie mit den Diphthongen oi und dem r von ad in Compositis fast hinauf, dem sprachlichen Charakter nach, bis in die alte vorhannibalische Zeit. Unsere Tafel zeigt in der Declination[37] und Conjugation, ferner in dem dem späteren Gebrauch entsprechenden quod, wofür die ältere Zeit vielleicht quot geschrieben haben würde, wenn von der mangelnden [258] Gemination der Consonanten abgesehn wird, nichts, was man nicht ebenso auch auf Denkmälern aus dem Ende des siebenten Jahrhunderts voraussetzen könnte. Die Kürze der ganzen Urkunde ist dabei freilich ebenfalls in Anschlag zu bringen; allein denkt man sich nur die sämmtlichen vorkommenden Formen durchgehende ohne Consonantengemination (turi oder turei, esent, opidum, posidere, velet), so würde der Text dadurch ein weit alterthümlicheres Aussehn gewinnen. Diese Erwägungen sind von der Art, dass der Gedanke an eine Restitution der Urkunde etwa um ein Jahrhundert später, als das Datum, in der That nahe gelegt wird. Gründe dafür liessen sich denken: die Urkunde, von welcher die Unabhängigkeit der Gemeinde datiert, musste diese ja wohl ein Interesse haben zu besitzen, wenn auch nur in restituierter Gestalt. Dieser Annahme aber steht als unübersteigliches Hinderniss entgegen das spitzwinklige L, welches nach Ritschl’s Beobachtung nach den J. 570 bis 580 überhaupt nicht mehr angewendet worden ist. Dass etwa in sullanischer Zeit die Schriftgelehrten und Graveure von Lascuta weiter gegangen sein sollten als die Gelehrten in Rom zur Zeit des Claudius, welchen das restituierte Exemplar der Duiliusinschrift verdankt wird, wird niemand anzunehmen wagen. Allein auch davon abgesehen: der Charakter der Schrift ist meines Erachtens der Art, dass der Gedanke an Restitution zu irgendwelcher Zeit, wenn auch momentan gefasst, sofort wieder aufgegeben werden muss.

Dehnt man die Vergleichung weiter aus auf die der Zeit nach auf die Tafel von 568 folgenden Urkunden, das bantische, das Repetunden- und das Ackergesetz, – um die sullanische Epoche, die mit dem Gesetz über die zwanzig Quästoren anhebt, aus dem Spiel zu lassen –, ferner auf die Tessera von Fundi (C. I. L. 1, 532), so wird man auch in diesen Denkmälern, selbst bei voller Berücksichung der archaistischen Eigenthümlichkeiten des curialen Stiles, dennoch den durchstehenden Charakter höherer Alterthümlichkeit gegenüber unserer Tafel nicht verkennen können; was hier nicht an einzelnen Beispielen nachgewiesen zu werden braucht. Die Münzen dieser Epoche[38] sind zwar zu einsilbig, als dass sie zur Fixierung des sprachlichen Charakters viel beitrügen. Allein es zeigt sich in ihnen doch neben dem spitzwinkligen L nicht selten das eckige Π (223. 258. 271. 280. 302); einmal findet sich noch oi, freilich im Eigennamen [259] Coilius (270); von der Consonantengemination ist kein Beispiel vorhanden[39]. Allein auch Münzen sind ja wie Urkunden immer conservativ in der Bewahrung des alterthümlichen gewesen und etwas hinter der Gegenwart zurückgeblieben. Dagegen stellen sich im Gesammteindruck als unserer Urkunde gleichartig heraus die wenigen sicher datierbaren Aufschriften aus dem sechsten und dem Anfang des siebenten Jahrhunderts, die wir haben[40], einschliesslich der Dedicationen des Mummius (N. 542–546), der Grenzsteine von Ateste und Patavium (547–549) und der Meilensteine von Hadria (550) und Polla (551), trotzdem dass diese schon um ein halbes Jahrhundert jünger sind als unsere Tafel, nebst den übrigen Inschriften der gracchischen Zeit (552–562). So sprachen und schrieben, wird man also wohl sagen dürfen, die hohen Beamten, welche die Blüthe der Bildung vertraten, von den Zeiten der Griechenfreunde Paulus und Fulvius Nobilior an bis herab auf die Zeiten der Gracchen. Auch das Decret des pagus Herculaneus vom J. 660, also fast um ein ganzes Jahrhundert jünger[41], zeigt im wesentlichen den gleichen sprachlichen Charakter; die Inschriften der magistri von Capua aus der Mitte des siebenten Jahrhunderts dagegen[42] wiederum im ganzen einen alterthümlicheren.

Das Decret des Paulus ist zu kurz und steht noch zu vereinzelt da, als dass man Bemerkungen über die Entwicklungsphasen von Sprache und Schrift der Römer von solcher Tragweite darauf hin für allseitig erwiesen ansehn könnte. Allein denkt man an die gleichzeitige Höhe der Litteratur, an Plautus, Terenz und Ennius und deren doch auch im ganzen mit geringen Archaismen überlieferten Text, so wird man geneigt sein, was früher bei diesen Werken auf die leise nachbessernde Hand der folgenden Jahrhunderte geschoben worden ist und nicht ohne Grund geschoben wurde, vielmehr als den Ausdruck damals schon erreichter Höhe anzusehn. Auf die Unterschiede des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks für Poesie und für Prosa, für den curialen Stil der Acten und Depeschen des Senats und für die tägliche Sprache der Gebildeten – Unterschiede, welche man für das Latein der vorklassischen Periode fast als nicht vorhanden anzusehen [260] gewöhnt ist – fällt durch Denkmäler, wie das vorliegende, ein neues Licht. Auf alle Fälle wird man die spärlichen Reste aus jener Zeit, die wir uns freuen wieder um ein gewichtiges Stück vermehrt zu sehen, für die chronologische Fixierung einzelner sprachlicher Thatsachen und deren Ausdruck in der Schrift fortan mit noch größerer Vorsicht benutzen, als bisher geschehen ist und der Natur der Sache nach geschehen konnte.

E. HÜBNER.

  1. Comptes rendus von 1867 S. 225 und rev. archéol. 16, 1867 S. 227.
  2. In dem angeführten Bande S. 367.
  3. Eine vorläufige Mittheilung gab ich in der archäologischen Gesellschaft zu Berlin; s. Gerhards arch. Zeitung 1867 S. 131*.
  4. Vgl. Mommsen Annali dell’ Inst. 1858 S. 193.
  5. C. I. L. 1 S. 473.
  6. So Haackh in Paulys Realencyklopädie Bd. 1 S. 353 der neuen Bearbeitung.
  7. So Mommsen im Index zum C. I. L. 1 S. 623.
  8. Livius 28, 38. 11. 13; vgl. Suetons Augustus C. 1.
  9. C. I. L. I, XXX S. 289.
  10. Livius 35, 10, 12; 39, 56, 4; Plutarch im Leben des Aemilius Paulus C. 3 und des Elogium.
  11. Plutarch Aemil. C. 4 ἀπὸ τῆς ἑσπέρας ἀνέστη πόλεμος ἐν Ἰβηρίᾳ κινημάτων μεγάλων γενομένων. Ἐπὶ τοῦτον ὁ Αἰμίλιος έξεπέμφθη στρατηγὸς, οὐχ ἓξ ἔχων πελέκεις, ὅσους ἔχουσιν οἱ στρατηγοῦντες, ἀλλὰ προσλαβὼν ἑτέρους τοσούτους, ὥστε τῆς ἀρχῆς ὑπατικὸν γενέσθαι τὸ ἀξίωμα.
  12. Ein Ort Lyco in Hispanien ist sonsther nicht bekannt; der Name ist gewiss, vielleicht durch Vermittelung griechischer Quellen corrumpiert. Eine sichere Emendation giebt es natürlich nicht, da dies Factum anderweitig nicht berichtet wird. Aber es liegt ziemlich nahe, sachlich und paläographisch, an das inschriftlich bezeugte Ilugo zu denken (Lyconem und Ilugonem sind sich ähnlich genug, um verwechselt zu werden), über welches ich C. I. L. 2 S. 436 gesprochen habe. Ob es identisch ist mit dem von Ptolemaeus (2, 6, 61) in das Gebiet der Bastetaner gesetzten Ἴλουνον oder mit dem oretanischen Ilucia des Livius (35, 7, 7) oder mit beiden oder keinem von beiden steht dahin. Der geographischen Lage nach passt Ilugo, bei Santisteban del Puerto in der Sierra Morena, nördlich von Castulo, recht wohl zu jenen Kämpfen des Paulus.
  13. Der Bambergensis hat in Graecia, schlechtere Hss. in Graecia Hispania; daher meint Weissenborn, es sei wohl ein Theil Spaniens gemeint; an Baetica darf jedenfalls nicht gedacht werden, weil diese Bezeichnung statt ulterior damals noch nicht offiziell war. Die Variante kann wohl aus falscher Reminiscenz an den berühmtesten Sieg des Paulus entstanden sein.
  14. Nissen Quellen der vierten und fünften Decade des Livius S. 200. 299 und H. Peter die Quellen Plutarchs in den Biographieen der Römer S. 88.
  15. Röm. Münzwesen S. 633.
  16. C. I. L. 1, 473.
  17. C. I. L. 1 S. 459.
  18. C. I. L. 1, 607 = Elogium I.
  19. 1, 9, 3, wo es von ihm heisst qui et praetor et consul triumphaverat, vor dem Sieg über Perseus.
  20. S. Mommsen röm. Forsch. 1 S. 47.
  21. Vgl. die Monatsberichte der Berliner Akademie von 1860 S. 633 und C. I. L. 2 S. 178.
  22. Oscensi hat die Mainzer Hs., Astensi haben die geringeren.
  23. So haben hier die geringeren Hss., die Mainzer Asta, wie es scheint.
  24. [fremdem in der Vorlage]
  25. In den Comptes rendus S. 271 ff.
  26. Spanische Münzen mit bisher unerklärten Aufschriften, bes. Abdruck aus der Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft Bd. 17, 1863.
  27. Nur durfte des Ptolemaeus 2, 4, 10 Λακιβίς, das ganz verschieden ist, nicht mit hineingezogen werden.
  28. Vgl. Cean’s sumario S. 230 und 239.
  29. Ein keltiberischer Fürst bei Livius 40, 49, 4.
  30. So auf Inschriften, C. I. L. 2 zu n. 462.
  31. S. darüber Mommsens Bemerkungen unten S. 262.
  32. Livius 37, 47, 8. 50, 8. 11.
  33. Livius 37, 57, 2.
  34. Livius 37, 57, 2.
  35. C. I. L. 1, 196.
  36. So Vossius im Etymologicum, der propero und vitupero mit Recht vergleicht; auch aequipero ist ehenso gebildet.
  37. Der Ablativ turri, also i bei r, entspricht nur der immer deutlicher hervortretenden Regel, wonach der Ablativ in i durchgehends als die ursprüngliche Form erscheint; das folgende tempestate zeigt das gleiche Schwanken, wie es bis in die augustische Zeit sich erhielt; der Ablativ ea statt des älteren ead erklärt sich mit aus dem folgenden t von tempestate.
  38. C. I. L. 1, 212 bis 304.
  39. Dagegen Cina 272, Reni 300, Sula 273, Varo 256.
  40. C. I. L. 1, 530 bis 540.
  41. C. I. L. 1, 571.
  42. C. I. L. 1, 563 bis 575.