Seite:Hermes 3 257.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Emil Hübner: Hermes. Zeitschrift für classische Philologie Bd. 3
Ein Decret des L. Aemilius Paulus

Mit diesem selben Bindevocal wird man decre-ivit decreivit als einigermaßen rational vertheidigen können; aber singulär bleibt es darum doch.

Ich kehre zu den Vocalen des Decrets zurück. Von ou ist nur ein Beispiel vorhanden in

iousit 7

entsprechend dem iousiset (zwei Mal) und ioubeatis, ferner den Formen coniourase noundinum plous der Tafel von 568. Sonst bietet unsere Tafel aus dem Gebiet der Lautlehre nichts bemerkenswerthes; zu oi, welches die von 568 noch in drei Beispielen bietet (comoinem foideratei oinvorsei) ist keine Veranlassung, ebenso wenig zu dem alterthümlichen Uebergang des d in r vor v und f (arvorsum arfuise arfuerunt). Auch die alterthümliche Vocalunterdrückung derselben {senatorbus oinvorsei) findet in unserer Tafel nur eine Parallele in

poplus 7

zu dem sich das poplicod der Tafel von 568 und gleichartige Formen aus dem bantischen und dem Repetundengesetz, ferner das poplom der restituierten Duiliussäule und der Dativ poplo auf der capitolinischen Basis der Lykier (C. I. L. 1, 589) stellen. Das Fehlen des Vocals in dem Suffix ul (ol) ist aber, wie bekannt, im Volksmund bis in die spätesten Zeiten üblich geblieben.

In der Flexion von Nomen und Verbum zeigt unsere Tafel ebenfalls viel weniger Abweichung von dem geläufigen Latein des siebenten und achten Jahrhunderts als die jüngere von 568. Jene reicht mit den Nominativen des Plurals auf es (ques zwei Mal), den Ablativen auf d (coventionid oquoltod poplicod preivatod sententiad) nebst den verwandten adverbialen Formen (ead exstrad facilumed sed suprad), den Genitiven nominus und senatuos (vier Mal), dem adverbialen necesus, mit einer vollen Verbalform wie potisit ebenso wie mit den Diphthongen oi und dem r von ad in Compositis fast hinauf, dem sprachlichen Charakter nach, bis in die alte vorhannibalische Zeit. Unsere Tafel zeigt in der Declination[1] und Conjugation, ferner in dem dem späteren Gebrauch entsprechenden quod, wofür die ältere Zeit vielleicht quot geschrieben haben würde, wenn von der mangelnden


  1. Der Ablativ turri, also i bei r, entspricht nur der immer deutlicher hervortretenden Regel, wonach der Ablativ in i durchgehends als die ursprüngliche Form erscheint; das folgende tempestate zeigt das gleiche Schwanken, wie es bis in die augustische Zeit sich erhielt; der Ablativ ea statt des älteren ead erklärt sich mit aus dem folgenden t von tempestate.