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Seite:Hultsch - Griechische und römische metrologie, 1882.djvu/120

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98 RÖMISCHES LÄNGENMASS. § 14, 6.


und seine letzten Spuren sind erst durch das neuere französische Maßsystem beseitigt worden.

6. Wie oben (§ 14, 3) gezeigt worden ist, haben wir den römischen Fuß, um die römischen Längen- und Flächenmaße mit den heutigen zu vergleichen, zu 0,2957 Meter anzusetzen.

Hiernach beträgt

der Cubitus 0,4436 M.     der Passus 1,4785 M.
die Pertica 2,957     die Meile 1,4785 Kilom.

Fünf römische Meilen = 7,393 Kilom. sind sehr nahe gleich einer geographischen Meile, welche als der 15. Teil eines mittleren Breitengrades 7,407 Kilom. hält. Man kann also ohne großen Fehler

die römische Meile = 11/2 Kilom. = 1/5 geogr. Meile setzen.

Ferner ist

der römische Quadratfuß = 0,08744 □ M.
das Scripulum = 8,744 „ „
das Jugerum = 2518,27 „ „
  = 0,25183 Hektare.

Man kann also das Jugerum ohne erheblichen Fehler = 1/4 Hektare setzen.

Die weitere Reduktion der römischen Längen- und Flächenmaße ist in Tab. VI–IX enthalten. Tab. VI giebt die Übersicht über die doppelte Einteilung des Fußes und über die größeren Maße bis zur Meile. In Tab. VII sind die Vielfachen des Fußes und Passus auf Meter und die milia passuum auf Kilometer, in Tab. VIII die römischen Meilen auf geographische reduciert.[1] Tab. IX A giebt die Übersicht über die Flächenmaße, B die Teile, C die Vielfachen des Jugerum.





  1. Bei Tab. VIII ist zu beachten, daß für 0,1996 ohne merklichen Fehler 0,2 = 1/5, für 0,399 0,4 = 2/5 u. s. w. gesagt werden kann.
Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Hultsch: Griechische und römische Metrologie. Weidmannsche Buchhandlung, Berlin 1882, Seite 98. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hultsch_-_Griechische_und_r%C3%B6mische_metrologie,_1882.djvu/120&oldid=- (Version vom 1.9.2024)