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solche gefangen nehmen zu können, und ist kein Menschen Leben dabey in Gefahr: so muß der Nachtwächter durch leises Aufwecken der Unterbedienten, oder sonstiger Einwohner solche zu überraschen und gefangen zu nehmen suchen. Wo dieses aber nicht anwendbar ist, muß er mit dem Horn, der Trommel, oder der Glocke und dem Ausruf: Spitzbuben oder Diebe! Lärm machen, die Patrouille, wenn sie nicht zu weit entfernt ist, möglichst schnell herbeyrufen und alles anwenden, daß die Bedrängten, so bald möglich, Hülfe erhalten.
§. 7.
Da dem Nachtwächter während der Nacht jede Sorge für die bürgerliche Ordnung obliegt: so muß er gleich
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unbekannt: Instruction für die Nachtwächter auf dem platten Lande. Meyer, Lemgo 1809, Seite 9. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Instruction_f%C3%BCr_die_Nachtw%C3%A4chter_auf_dem_platten_Lande.djvu/9&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
unbekannt: Instruction für die Nachtwächter auf dem platten Lande. Meyer, Lemgo 1809, Seite 9. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Instruction_f%C3%BCr_die_Nachtw%C3%A4chter_auf_dem_platten_Lande.djvu/9&oldid=- (Version vom 1.8.2018)