Seite:Johann Nikolaus Schwendlers zuverlässiger Bericht von der gegenwärtigen Verfassung der Universität Marburg.pdf/20

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Augustae Imperatricis mit dem grösten Lob vertheidigte. [1] Obgedachte schöne Ordnung hält unser Herr Professor König auch, so viel sichs ohne einigen Zwang thun läßt, in seinen Vorlesungen über das Recht der Natur, nach Heineccius Einleitung; über die Institutiones iuris civ. und pandectas, und zwar beyde über nur gedachten Heineccius; über das Lehnrecht; ingleichen über Mosers Teutsches Staatsrecht; über das Wechselrecht. Alle halbe Jahre hält er für ordentlich ein Examinatorium über I. L. Mylii Iurisprudentiam mnemonicam Romano-Ciuilem.

  1. Diese Disputation wäre beynahe mit der Gegenwart eines sicheren fürnehmen Reichsministers beehret worden. Denn als derselbe an eben dem Tage, da sie gehalten wurde, hier angelangt war, und zufälliger Weise nicht nur von dieser Disputation, sondern auch von des Herrn Respondenten Gelehrsamkeit und andern Eigenschaften sehr viel Gutes gehöret hatte: so war er schon bei im Begrif, dieser feyerlichen Handlung noch beyzuwohnen, und einen Opponenten abzugeben, als ihm die Nachricht entgegen kam, die Disputation sey eben zu Ende gegangen. Also lag es nur an der Zeit, daß der Herr Präses diese ihm und seinen Respondenten zugedachte Ehre nicht würcklich genossen. Hingegen waren die beede andern Herrn Professores Iuris darinne glücklicher, daß dieser grosse Mäcenat, in Begleitung eines berühmten Reichshofraths, ihren Vorlesungen mit so hoher Zufriedenheit beywohnte, daß er in dem gefaßten Entschluß, seinen Herrn Sohn ehestens auf diese Universität zu schicken, noch mehr bestärcket wurde.