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Seite:KB AR Rechsteiner Chronik Ms401-141 Seite 140.jpg

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Herkunft des Hr. Pfarrer Schlangs & fernere Beschreibung.


[Ao. 1764] hat Hr. Pfarrer Schlang eine merckwürdige Jubel Predig gehalten, von allem dem was sich
seit dem ersten Kirchenbau Ao. 1614 zugetragen in zeit von 150 Jahren, worvon eint- u.
anders im gedächtnus behalten, u. dieser Gemeinds beschreibung bey gefügt.
[Ao. 1779] d 14. Julj ist ganz unerwahrtet eine Kirchhöri gehalten worden, und dem Hr. Pfarrer J.P.
Schlang ganz einhellig das Gemeind Recht verehrt u. zu einem Gemeindsgnos angenoh-
men worden, worvon nicht nur der Hr. Pfarrer erfreut worden, sondern auch die Gemeinds-
gnosen da sie nach hervernahmen das seine Jgfr. Tochter Anna dorothe sich nach St. Gallen
verheurathet und Hr. Pfr. den abzug von ƒ 108 1/2 lieber der Gemeind Speicher als seiner alten
gemeinde Schwelbrunen zukommen lasen wollen, die eß um seinen Hr. Großvatter
nicht verdienet haben. Dieser alte Hr. Pfr. in Schwelbrun hat ao. 1723 das Land Recht hier
erkauft um ƒ 200 mit dem anhang daß seinen Hr. Sohn Christoph Schlang, als Canditaten
die gewohnte gratification nicht zubeziehen haben solle, ƒ. 100 auß dem Landseckel.
wornach von bemeldten Hr. Pfarrer begehrt worden das er schriftlich erheiteren werde, das
er für jhne und die seinigen keinen nach Jagenden herren nicht habe, sondern ganz Liberiert
und Eyd frey stehe, worüber Hr. Pfarrer sich erklärt, das er nirgends kein Statt nach
Landrecht nicht habe, und also vielweniger einen nach jagenden herren“ darauf ist
Hr. Pfarrer u. seine Kinder mit Einhelligem mehr von der Landsgemeind erfreut worden.
Deßen Sohn Hr. Christoph Schlang war 4 Jahr Pfarrer auf Heyden & Camerarius.
Ein unglücklicher Fall verursachte das dieser Ehrwürdige greiß von der Gemeind
Heyden verstoßen worden, und in Speicher zu seinem Sohn gekommen u. da gestorben.
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[Ao. 1787 im Junjus] hat Hr. Pfarrer Schlang, dem Titel. HHr. Landamann, und samtlichen Hr. haubtleuth
[AU 1]und Räthen im Speicher, schriftlich vortragen laßen, wie alles der veränderung
unterworfen, so das von dennen alten Hr. Vorgesezten, die Ao. 1758 bey antrit
seines Pfardienstes, dageweßen, nur nach ein einziger gegenwertig nach am
Leben sich befinde, naml. d HHr. Landamman Zuberbühler und seyen also sit
der Zeit 17 Hren. Vorgesezte in die Ewigkeit berufen worden u. Er werde
  auch bald nachfolgen müsen.
Hr. Pfarrer zeigte mit Betrübnus an, wie auch seine gesundheit die zeithero
nicht nur starcke anstöß erliten, sonderen auch gegenwärtig so wanckend, und
schwächlich seye, das er nicht mehr nach seinem wunsch und willen im stand
seye den Pfardienst zuversehen, und so viele frömbde Prediger kommen
laßen, wie er schon lange Zeit thun müßen, seye er nicht mehr im stand
zubekommen, wil in Stadt und Land mangel an Canditaten oder vacanten
Prediger seye, so sehe er sich in die nothwendigkeit versetzt, bej d Hr. Vorgesezt
um hielf anzurufen, das man Jhme ein vicare gebe, oder aber rathe das
er zu dem äußersten schreite, und die Pfrund verlaße & resignieren
solle. Darüber wurde erkent, das Er die Jenigen so Lust zum vicariat
haben möchten lase Predigen, damit man hören köne ob etwan einer anständig.


  1. Hr. Pfr. Schlang verlangte ein vicare zur hielf.