Zum Inhalt springen

Seite:KB AR Rechsteiner Chronik Ms401-295 Seite 292.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

292
182
Einkauf des Gemeind- oder Kirchhöry Rechts, das
wurde der Einzug genant im Speicher.


     Vor altem ware der Freye zug, das ein Jeglicher Landmann von einer
Rood in die andere ziehen und sich haußhablich niderlasen konnte.
     Nachdeme aber Kirchen und armen Güter sich vermehret haben, auch
einige Rooden beträchtliche Almend oder Geminwerk gehabt, so wolten
diese Gemeinden den freyen Zug nicht mehr getatten, viel weniger aber
solche als Kirchen- und Geminds gnoßen ohne Endgeld an nehmen, sonder
forderten einen billichen Einzug. Im Speicher im alten Kirchen buch findet
man die ersten verschreiben folgende. B! oder ob eß Kirchen meyer geweßen.
[Ao. 1623] „hat Ully Iller, den Einzug geben, (steht aber H. Ully Hiler)  ƒ. 12.-
[Ao. 1629] Häny Bruderers Einzug ƒ. 12.-
[Ao. 1631] Grüter an Kolhalden (B! Haas zum gschlächt) ƒ. 12.-
[Ao. 1631] Paulus Geschwend, Einzug geld. ƒ. 12.-
[Ao. 1654] an der herbst Land Rechnung auf Gays, ward angezogen worden“, wann
[AU 1] Personen auß einer Kirchhöre zu welcher sie ziehend, etwas Innzug zu geben schuldig
seyen oder nicht, so ward hierüber Erkent:
     „Willen die Kirchhörynen gar ungleich und etliche gemeinmerck, oder
hölzer haben, die andern aber mit. Das eß Jeder Kirchhöri solle Frey-
gestelt und übergeben seyn, den Einzug von solchen Personen, die
zu ihnen ziehend zu nehmen oder mit, nach jeglicher Kirchhöri belieben.“
     Zufolg deßen hat Speicher folgenden genommen.
[ca. 1662] Jacob Ruggbeiner, Einzug nur ƒ. 3- 6 bazen, und nichts geben.
[1662] Adryan Hofstetter, Einzug nur ƒ. 3- 6 bazen, auch nichts erlegt.
[1662] Ully Weißhaupt zu bendlen nur ƒ. 3-6 bazen aucht erlegt.
[1666] Christen Riederer, soll wegen Einzug ƒ. 3.-
     Dießer Freye oder Einzug gab viel streit und mißvernügen, das
     gegen hundert Jahr man sich deßwegen nicht konnte vereinbaren, und
     nicht nur viele Raths Erkanntnußen, Kirchhöri und Landsgemeind mehr
     geben, wie hernachstehend zuleßen.
[1662] Uly Schläpfer, im Maas, wegen Einzug anglegt worden hier ƒ. 6.-
[1661] Hans Kellenberger wegen des Einzugs zalt ƒ. 10.-
[a1664] Ulli Honegger, Einzug bey Pauly angenommen ƒ. 3.-
[1666] Hans Altherr im Lender, Einzug versrochen (scheint aber nichts zalt.)


  1. G. Raths Erkantnus.