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211 III. Absch. Systemat. Vorstellung aller etc. 211

die Bedingung a priori der Möglichkeit einer continuirlichen Bestimmung aller Stellen vor die Erscheinungen in dieser Zeit, durch die Reihe von Ursachen und Wirkungen, deren die erstere der leztern ihr Daseyn unausbleiblich nach sich ziehen, und dadurch die empirische Erkentniß der Zeitverhältnisse vor iede Zeit (allgemein) mithin obiectiv gültig machen.


C.
Dritte Analogie.
Grundsatz der Gemeinschaft.

 Alle Substanzen, sofern sie zugleich seyn, stehen in durchgängiger Gemeinschaft, (d. i. Wechselwirkung unter einander).


Beweis.

 Dinge sind zugleich, so fern sie in einer und derselben Zeit existiren. Woran erkent man aber: daß sie in einer und derselben Zeit sind? Wenn die Ordnung in der Synthesis der Apprehension dieses Mannigfaltigen, gleichgültig ist, d. i. von A, durch B, C, D auf E, oder auch umgekehrt von E zu A gehen kan. Denn, wäre sie in der Zeit nach einander (in der Ordnung, die von A anhebt, und in E endigt) so ist es unmöglich, die Apprehension in der Wahrnehmung von E anzuheben, und rückwerts zu A fortzugehen, weil A zur vergangenen Zeit gehört, und also kein Gegenstand der Apprehension mehr seyn kan.

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Immanuel Kant: Critik der reinen Vernunft (1781). Johann Friedrich Hartknoch, Riga 1781, Seite 211. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Kant_Critik_der_reinen_Vernunft_211.png&oldid=- (Version vom 18.8.2016)