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241 III. Hauptst. Von dem Grunde d. Untersch. etc. 241

eingeschränkt seyn müssen, weil, wenn man diese Bedingung wegnimt, alle Bedeutung, d. i. Beziehung aufs Obiect, wegfällt, und man durch kein Beyspiel sich selbst faßlich machen kan, was unter dergleichen Begriffe denn eigentlich für ein Ding gemeint sey. Oben, bey Darstellung der Tafel der Categorien, überhoben wir uns der Definitionen einer ieden derselben dadurch: daß unsere Absicht, die lediglich auf den synthetischen Gebrauch derselben geht, sie nicht nöthig mache, und man sich mit unnöthigen Unternehmungen keiner Verantwortung aussetzen müsse, deren man überhoben seyn kan. Das war keine Ausrede, sondern eine nicht unerhebliche Klugheitsregel, sich nicht so fort ans Definiren zu wagen, und Vollständigkeit oder Präcision in der Bestimmung des Begriffs zu versuchen oder vorzugeben, wenn man mit irgend einem oder andern Merkmale desselben auslangen kan, ohne eben dazu eine vollständige Herzehlung aller derselben, die den ganzen Begriff ausmachen, zu bedürfen. Iezt aber zeigt sich: daß der Grund dieser Vorsicht noch tiefer liege, nemlich, daß wir sie nicht definiren konten, wenn wir auch wollten[1], sondern, wenn man alle Bedingungen der Sinnlichkeit

lich-

  1. Ich verstehe hier die Realdefinition, welche nicht blos dem Nahmen einer Sache andere und verständlichere Wörter unterlegt, sondern die, so ein klares Merkmal, daran der Gegenstand (definitum) iederzeit sicher erkant werden kan, und den erklärten Begriff zur Anwendung brauchbar macht, in sich enthält. Die Realerklärung würde [242]
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Immanuel Kant: Critik der reinen Vernunft (1781). Johann Friedrich Hartknoch, Riga 1781, Seite 241. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Kant_Critik_der_reinen_Vernunft_241.png&oldid=- (Version vom 18.8.2016)